F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |||
F16B | Vorrichtungen zum Befestigen oder Sichern von Konstruktionselementen oder Maschinenteilen, z.B. Nägel, Bolzen, Schrauben, Sprengringe, Klemmen, Klammern oder Keile; Verbindungen oder Verbinden (Kupplungen für die Übertragung von Drehbewegungen F16D) | |||
Befestigungen ohne Gewinde | ||||
F16B 15/00 | Nägel; Krampen (chirurgische Klammern A61B 17/064; Herstellen von von Nägeln oder Klammern B21G; Schienennägel E01B 9/06) [1, 2006.01] | |||
F16B 15/06 |
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