F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |
F16B | Vorrichtungen zum Befestigen oder Sichern von Konstruktionselementen oder Maschinenteilen, z.B. Nägel, Bolzen, Schrauben, Sprengringe, Klemmen, Klammern oder Keile; Verbindungen oder Verbinden (Kupplungen für die Übertragung von Drehbewegungen F16D) | |
Befestigungen von Konstruktionselementen oder Maschinenteilen allgemein | ||
F16B 4/00 | Schrumpfverbindungen, z.B. Zusammenfügen von Teilen bei verschiedenen Temperaturen; Pressverbände (sofern auf Metallteile eingeschränkt B23P 11/02); nichtlösbare Klemmverbindungen (F16B 2/00 hat Vorrang) [1, 2006.01] |