E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau | |
Erdbohren oder Gesteinsbohren; Bergbau | ||
E21 | Erdbohren oder Gesteinsbohren; Bergbau | |
E21B | Erdbohren oder Gesteinsbohren; Gewinnung von Öl, Gas, Wasser oder von löslichen oder schmelzbaren Stoffen oder einer Trübe oder eines Schlammes mineralischer Rohstoffe aus Bohrlöchern [5] | |
Automatisches Steuern oder Regeln [3] | ||
E21B 44/00 | Automatische Steuer- oder Regelsysteme, besonders ausgebildet für das Bohren, d.h. selbsttätig arbeitende Systeme zum Durchführen oder Abändern eines Bohrvorganges ohne menschlichen Eingriff, wie z.B. computergesteuerte Bohrungen; Überwachungssysteme, besonders ausgebildet für eine Vielzahl von Bohr-Kenngrößen oder -bedingungen [3, 2006.01] |