| E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau |
| E05 | Schlösser; Schlüssel; Fenster- oder Türbeschläge; Tresore |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Flügel" ist der allgemeine Begriff für Türen oder Fenster, die schwenkbar, schiebbar oder anderweitig bewegbar sind. Dieser Begriff umfasst aber auch andere bewegbare Bauteile, wie Schubladen, Truhendeckel, Motor- oder Kofferraumhauben von Autos, für welche die von dieser Klasse umfassten Mittel zum Betätigen, Aufhängen, Verriegeln oder Verschließen anwendbar sind;
- "Rahmen" bedeutet jedes Teil, an dem ein Flügel durch eine Feststellvorrichtung gehalten werden kann. Nicht umfasst wird ein Rahmenwerk, das Teil dieses Flügels ist, jedoch kann ein anderer Flügel auch den Rahmen bilden;
- "Schloss" bedeutet in erster Linie eine Vorrichtung zum Entsperren oder Sperren eines beliebigen Teiles, die zum Entsperren einen Schlüssel oder einen Permutationsmechanismus erfordert. In den Gruppen E05B 1/00-E05B 9/00, E05B 13/00-E05B 17/00, E05B 39/00-E05B 47/00, E05B 51/00, E05B 53/00, E05B 63/00 und E05B 65/00 kann der Begriff "Schloss" jedoch andere Schließvorrichtungen umfassen;
- "Riegel" bedeutet ein verschiebbares, um ein Gelenk oder auf andere Weise bewegbares Teil, wie es für gewöhnlich an einer Tür angebracht ist, um diese durch Eingreifen in ein am Rahmen befestigtes Schließteil geschlossen zu halten. Er kann entweder direkt von Hand, durch einen Mechanismus oder durch einen Schlüssel betätigt werden; er kann auch ein Fallenriegel sein (siehe unten);
- "Fallenriegel" bedeutet einen Riegel, der in einer Falle so angebracht ist, dass er gegen die Kraft einer Feder oder eine andere Rückstellkraft in die Entriegelungsstellung gebracht wird, wenn ein Flügel beim Schließen auf den Rahmen trifft, wobei die Falle zur Sicherung des Flügels nicht von Hand bedient werden muss, wohl aber um diesen zu öffnen;
- "Haspe" bedeutet ein am Rahmen oder Flügel in der Weise gelenkig angebrachtes Teil, dass es gegen die Vorderseite des Flügels oder Rahmens bewegt und daran festgestellt werden kann, z.B. durch einen Drehknopf, durch ein Vorhängeschloss und Öse.
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| E05B | Schlösser; Zubehör hierzu; Handschellen |
| | Anmerkung:- Betätigung oder Steuerung von Schlössern für Fahrzeuge werden in die Gruppen E05B 77/00-E05B 81/00 klassifiziert.
- Knöpfe, Handhaben oder Druckknöpfe für Schlösser an Fahrzeugen werden in die Gruppen E05B 79/00-E05B 85/00 klassifiziert.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E05C | Riegel oder Feststellvorrichtungen für Flügel, insbesondere für Türen oder Fenster (Verriegelungsvorrichtungen für die seitlichen und hinteren Bordwände von Lastfahrzeugen B62D 33/037; Befestigungsvorrichtungen für Bau- oder Maschinenbauelemente E04 , F16B; Schlösser, mit Schlössern baulich oder funktionell verbundene oder wesentlich zusammenwirkende Schließvorrichtungen E05B; Mittel zum Betätigen oder Steuern von Feststellvorrichtungen für Flügel in Verbindung mit Vorrichtungen zum Bewegen der Flügel E05F) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird nur die zum Feststellen des Flügels wesentliche Bewegung berücksichtigt, z.B. wird ein Schubriegel, der zur Verhinderung des Zurückgleitens um seine Achse drehbar ist, so klassifiziert, als wenn er nur eine gleitende Bewegung ausführen würde.
- Es sind die dem Klassentitel der Klasse E05 folgenden Begriffsbestimmungen zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E05D | Scharniere oder Aufhängevorrichtungen für Türen, Fenster oder Flügel (Zapfenverbindungen allgemein F16C 11/00) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E05F | Vorrichtungen zum Bewegen der Flügel in die Offen- oder Schließstellung; Bewegungsdämpfer für Flügel; Flügelbeschläge, soweit sie mit der Bewegung des Flügels in Beziehung stehen und anderweitig nicht vorgesehen sind |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Schließer" oder "Öffner" umfassen Vorrichtungen zum Unterstützen der Flügelbewegungen oder zum Gewichtsausgleich von Flügeln.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E05G | Tresore oder Panzerkammern für Wertsachen; Sicherheitseinrichtungen für Banken; Sicherheits-Scheidewände für den Geschäftsverkehr (Alarmanordnungen an sich G08B) [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Bank" ist ein Gebäude oder Gebäudeteil, das zum sicheren Aufbewahren von Geld oder Wertsachen oder zu deren Austausch zwischen der "Bank" und ihren Kunden bestimmt ist;
- "Sicherheitseinrichtungen für Banken" sind Vorrichtungen in oder an Banken zum Schutz der Wertsachen oder zur Abwehr von Übergriffen in Form von Diebstahl oder Raub.
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