| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C10 | Mineralöl-, Gas- oder Koksindustrie; Kohlenmonoxid enthaltende technische Gase; Brennstoffe; Schmiermittel; Torf |
| C10B | Zersetzende Destillation von kohlenstoffhaltigen Stoffen zur Erzeugung von Gas, Koks, Teer oder ähnlichen Stoffen (Spalten von Ölen C10G; Vergasen mineralischer Rohstoffe unter Tage E21B 43/295) [5] |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C10C | Aufbereiten bzw. Verarbeiten von Teer, Pech, Asphalt, Bitumen; Holzessig |
| C10F | Trocknen oder Verarbeiten von Torf [5] |
| C10G | Spalten [Cracken] von Kohlenwasserstoffölen; Herstellung von flüssigen Kohlenwasserstoffmischungen, z.B. durch zersetzende Hydrierung, Oligomerisation, Polymerisation (Spalten zu Wasserstoff oder Synthesegas C01B; Spalten oder Pyrolyse von Kohlenwasserstoffgasen zu einzelnen Kohlenwasserstoffen oder ihren Mischungen mit definierter oder spezieller Zusammensetzung C07C; Spalten zu Koks C10B); Gewinnung von Kohlenwasserstoffölen aus Ölschiefer, Ölsand oder Gasen; Raffination von in der Hauptsache aus Kohlenwasserstoffen bestehenden Mischungen; Reformieren von Naphtha; Mineralwachse [6] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse gilt:
- Die Gruppen C10G 9/00-C10G 49/00 sind auf Einstufen-Prozesse eingeschränkt
- Kombinierte oder mehrstufige Verfahren werden durch die Gruppen C10G 51/00-C10G 69/00 umfasst;
- Raffinieren oder Gewinnen von Mineralwachsen wird von der Gruppe C10G 73/00 umfasst.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "in Gegenwart von Wasserstoff" oder "in Abwesenheit von Wasserstoff" bedeuten Behandlungen, bei denen Wasserstoff in freier Form oder als wasserstofferzeugende Verbindung zugegeben bzw. nicht zugegeben wird;
- "Wasserstoffbehandlung" wird für Umwandlungsverfahren verwendet, wie sie in den Gruppen C10G 45/00 oder C10G 47/00 beschrieben sind;
- "Kohlenwasserstofföle" umfasst Kohlenwasserstoffmischungen wie Teeröle oder Mineralöle;
- In dieser Unterklasse wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseHERSTELLUNG VON FLÜSSIGEN KOHLENWASSERSTOFFMISCHUNGEN | C10G 1/00-C10G 5/00,
C10G 50/00 | DESTILLATION VON KOHLENWASSERSTOFFÖLEN | C10G 7/00 | SPALTEN | C10G 9/00-C10G 15/00,
C10G 47/00 | RAFFINIEREN VON KOHLENWASSERSTOFFÖLEN IN ABWESENHEIT VON WASSERSTOFF | | durch Behandlung mit Säuren, mit Alkalien | C10G 17/00,
C10G 19/00 | durch Extraktion mit Lösungsmitteln oder adsorbierenden Feststoffen | C10G 21/00,
C10G 25/00 | durch Reaktion mit Wasserstoff, durch Oxidation oder durch andere chemische Reaktionen | C10G 27/00,
C10G 29/00,
C10G 45/00,
C10G 49/00 | andere Verfahren | C10G 31/00,
C10G 32/00,
C10G 33/00 | REFORMIEREN | C10G 35/00,
C10G 59/00-C10G 63/00 | MEHRSTUFENVERFAHREN | C10G 51/00-C10G 69/00 | ANDERE VERFAHREN | C10G 70/00,
C10G 71/00 | GEWINNUNG ODER RAFFINIEREN VON MINERALWACHSEN | C10G 73/00 | INHIBIEREN VON KORROSION | C10G 75/00 | SACHVERHALTE, SOWEIT NICHT IN ANDEREN GRUPPEN DIESER UNTERKLASSE VORGESEHEN | C10G 99/00 |
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| C10H | Erzeugung von Acetylen auf nassem Wege [5] |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C10J | Erzeugung von Kohlenmonoxid und Wasserstoff enthaltenden Gasen aus festen kohlenstoffhaltigen Materialien durch unvollständige Oxidation mittels Sauerstoff oder Wasserdampf (Vergasen mineralischer Rohstoffe unter Tage E21B 43/295); Karburieren von Luft oder anderen Gasen [5] |
| C10K | Reinigen oder Modifizieren der chemischen Zusammensetzung von brennbaren, Kohlenmonoxid enthaltenden Gasen |
| C10L | Anderweitig nicht vorgesehene Brennstoffe; Erdgas; Synthetisches Erdgas [SNG], das nach Verfahren erhalten worden ist, die nicht von den Unterklassen C10G oder C10K umfasst werden; Flüssiggas; Verwendung von Zusatzstoffen zu Brennstoffen oder Feuern; Feueranzünder [5] |
| C10M | Schmiermittelzusammensetzungen (Zusammensetzungen von Tiefbohrspülflüssigkeiten C09K 8/02); Verwendung chemischer Substanzen entweder für sich allein als Schmiermittel oder als Schmiermittelzusätze in einer Schmiermittelzusammensetzung (Trennmittel, d.h. Trennmittel für Metalle, B22C 3/00 , für Kunststoffe oder Massen in plastischem Zustand allgemein B29C 33/56 , für Glas C03B 40/02; Textilschmälzmittel D06M 11/00 , D06M 13/00 , D06M 15/00; Immersionsöle für die Mikroskopie G02B 21/33) [4] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden folgende Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Schmiermittel" oder "Schmiermittelzusammensetzung" umfasst Schneidöle, hydraulische Flüssigkeiten, Zusammensetzungen zum Metallziehen, Spülöle, Korrosionsschutzöle und dgl.;
- "aliphatisch" schließt ein "cycloaliphatisch".
- In dieser Unterklasse wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert. So wird beispielsweise eine Verbindung mit einem aromatischen Ring bei der entsprechenden Stelle für Aromaten klassifiziert, ohne Rücksicht darauf, ob der oder die interessierenden Substituenten an den Ring oder an einen aliphatischen Teil des Moleküls gebunden sind.
- In dieser Unterklasse gelten folgende Regeln:
- Metall- oder Ammoniumsalze einer Verbindung werden entsprechend dieser Verbindung klassifiziert;
- Salze oder Addukte, die aus zwei oder mehr organischen Verbindungen gebildet werden, werden entsprechend allen die Salze oder Addukte bildenden Verbindungen klassifiziert, sofern diese von Bedeutung sind;
- eine spezifizierte Verbindung, z.B. Phenole oder Säuren, die durch einen makromolekularen Kohlenwasserstoffrest substituiert sind, wird entsprechend dieser Verbindung klassifiziert;
- Basis-Materialien oder Verdickungsmittel oder Additive, die aus einer Mischung bestehen, für die keine spezifische Hauptgruppe vorgesehen ist, werden in die hierarchisch niedrigste, die größte Anzahl von Punkten enthaltende Gruppe klassifiziert, die alle wesentlichen Bestandteile der Mischung enthält, z.B.
- eine Basis-Material-Mischung eines Ketons und Amids in Gruppe C10M 105/00;
- eine Basis-Material-Mischung eines Ketons und Ethers in Gruppe C10M 105/08;
- eine Additiv-Mischung eines lang- und kurzkettigen Esters in Gruppe C10M 129/00;
- eine Additiv-Mischung einer kurzkettigen aliphatischen und aromatischen Carbonsäure in Gruppe C10M 129/26;
- Zusammensetzungen werden entsprechend dem sie charakterisierenden Typ des Bestandteils oder der Mischung der Typen der Bestandteile (Basis-Material, Verdickungsmittel oder Additiv) klassifiziert. Dies gilt nicht für wasserhaltige Schmiermittelzusammensetzungen, die mehr als 10% Wasser enthalten, und die gesondert zu klassifizieren sind.
- Zu beachten ist, dass eine Mischung von wesentlichen Bestandteilen, deren charakteristisches Merkmal in nur einer ihrer Komponenten und nicht in der Gesamtmischung liegt, nicht als Mischung klassifiziert wird, z.B. eine Schmiermittelzusammensetzung, die aus folgenden Bestandteilen besteht:
- ein bekanntes Basis-Material und ein neues Additiv wird nur im "Additiv" - Teil des Klassifikationsschemas klassifiziert;
- ein bekanntes Basis-Material, das sowohl ein Verdickungsmittel als auch ein weiteres Additiv als wesentliche Bestandteile enthält, welche jedes für sich bekannt sein können oder nicht, wird als Mischung eines Verdickungsmittels und eines Additivs klassifiziert;
- ein bekanntes Basis-Material, das eine Kombination von Additiven als wesentliche Bestandteile enthält, welche für sich bekannt sein können oder nicht, wird in die geeignete Stelle für die Additiv-Mischung klassifiziert.
- Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der Anmerkung (2) oder (3) erfasst wird, aber der selbst als neu und nicht naheliegend angesehen wird, muss auch in die letzte geeignete Stelle klassifiziert werden. Dieser Teil kann entweder ein Einzelbestandteil oder selbst eine Zusammensetzung sein.
- Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der Anmerkungen (2) bis (4) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in die letzte geeignete Stelle klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche von Schmiermittelzusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "Zusätzliche Information" angegeben werden.
- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C10N anzufügen.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C10N | Index-Schema nur im Zusammenhang mit Unterklasse C10M zu benutzen [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse stellt ein Index-Schema dar, das nur im Zusammenhang mit Unterklasse C10M vorgesehen ist, und bezieht sich auf:
- Metalle und Metalle, die in Gruppe C10N 10/00 in einer Verbindung vorliegen;
- die Eigenschaften einer Schmiermittelzusammensetzung oder ihrer Bestandteile in den Gruppen C10N 20/00, C10N 30/00;
- den Gebrauch oder die Verwendung einer Schmiermittelzusammensetzung in der Gruppe C10N 40/00;
- die Form, in welcher die Schmiermittelzusammensetzung angewandt wird in der Gruppe C10N 50/00;
- die chemische Modifizierung durch Nachbehandlung von Schmiermittelbestandteilen in der Gruppe C10N 60/00;
- spezielle Herstellungsmethoden in der Gruppe C10N 70/00;
- spezielle Vorbehandlungen des zu schmierenden Materials in der Gruppe C10N 80/00.
- In dieser Unterklasse werden folgende Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Schmiermittel" oder "Schmiermittelzusammensetzung" umfasst Schneidöle, hydraulische Flüssigkeiten, Zusammensetzungen zum Metallziehen, Spülöle, Korrosionsschutzöle und dgl.;
- "aliphatisch" schließt ein "cycloaliphatisch".
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