B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B64 | Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt | |
B64D | Ausrüstung zum Anbringen in oder an Flugzeugen; Fluganzüge; Fallschirme; Anordnung oder Befestigung von Triebwerken oder Übertragungsmitteln für den Antrieb in Flugzeugen | |
B64D 9/00 | Einrichtungen zum Handhaben der Fracht; Einrichtungen zur Erleichterung des Anbordbringens oder Vonbordbringens der Passagiere oder dgl. (Notausrüstung B64D 17/00 , B64D 19/00 , B64D 25/00; Anpassung der Rümpfe und der Fußböden zum Erleichtern des Ladens, an Flugzeugen angebrachte und in diese einfahrbare Treppen B64C; Flugplatzeinrichtungen B64F) [1, 2006.01] |