B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63H | Antrieb oder Steuerung von Schiffen (Antrieb von Luftkissenfahrzeugen B60V 1/14; besonders ausgebildet für Unterseeboote mit Ausnahme des nuklearen Antriebes B63G; besonders ausgebildet für Torpedos F42B 19/00) | |||
Schiffsantrieb mit Luft oder Wind [2020.01] | ||||
B63H 8/00 | Segel- oder Rigganordnungen, besonders ausgebildet für Wassersport-Boards, z.B. für Windsurfen oder Kitesurfen [2020.01] | |||
B63H 8/20 |
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B63H 8/21 |
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