B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63H | Antrieb oder Steuerung von Schiffen (Antrieb von Luftkissenfahrzeugen B60V 1/14; besonders ausgebildet für Unterseeboote mit Ausnahme des nuklearen Antriebes B63G; besonders ausgebildet für Torpedos F42B 19/00) | |||
B63H 3/00 | Verstellung der Propellerflügel [1, 2006.01] | |||
B63H 3/06 |
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