B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63H | Antrieb oder Steuerung von Schiffen (Antrieb von Luftkissenfahrzeugen B60V 1/14; besonders ausgebildet für Unterseeboote mit Ausnahme des nuklearen Antriebes B63G; besonders ausgebildet für Torpedos F42B 19/00) | |||
B63H 1/00 | Vortriebselemente oder Antriebselemente, die unmittelbar auf das Wasser einwirken (Strahlantriebe B63H 11/00) [1, 2006.01] | |||
B63H 1/30 |
|