B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63G | Angriffs- oder Verteidigungsanordnungen auf Schiffen; Minenlegen; Minenräumen; Unterseeboote; Flugzeugträger (Mittel zum Angriff oder zur Verteidigung allgemein, z.B. Panzertürme, F41H) | |||
B63G 3/00 | Anordnung von Munitionskammern oder Munitionstransporteinrichtungen (speziell für Unterseeboote B63G 8/00; Zuführen von Geschützmunition, Raketen oder Projektilen zur Abschussvorrichtung allgemein F41A 9/00); Schiffe, gekennzeichnet durch derartige Anordnungen (Ladungsunterbringung allgemein B63B) [1, 2006.01] | |||
B63G 3/04 |
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