B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
![]() | B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung |
![]() ![]() | B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00; schwimmende Unterbauten als Träger von Baggern oder von Maschinen für die Bodenbewegung E02F 9/06) [2] |
![]() ![]() | B63B 69/00 | Ausrüstung für die Schifffahrt, falls nicht anderweitig vorgesehen [2013.01] |