| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung |
| B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00; schwimmende Unterbauten als Träger von Baggern oder von Maschinen für die Bodenbewegung E02F 9/06) [2] |
| B63C | Zuwasserlassen, Trockenstellen, Docken oder Bergen von Schiffen; Lebensrettung im Wasser; Einrichtungen zum Aufhalten oder Arbeiten unter Wasser; Einrichtungen zum Suchen oder Anzeigen von unter Wasser befindlichen Gegenständen (schwimmende Netze, schwimmende Aufschleppen oder Ähnliches zum Bergen von Flugzeugen aus dem Wasser B63B 35/52) |
| B63G | Angriffs- oder Verteidigungsanordnungen auf Schiffen; Minenlegen; Minenräumen; Unterseeboote; Flugzeugträger (Mittel zum Angriff oder zur Verteidigung allgemein, z.B. Panzertürme, F41H) |
| B63H | Antrieb oder Steuerung von Schiffen (Antrieb von Luftkissenfahrzeugen B60V 1/14; besonders ausgebildet für Unterseeboote mit Ausnahme des nuklearen Antriebes B63G; besonders ausgebildet für Torpedos F42B 19/00) |
| B63J | Hilfsanlagen auf Schiffen |