B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |
B62B | Von Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren oder Kinderwagen; Schlitten (von Zugtieren gezogen B62C; Antrieb von Schlitten durch den Fahrer oder durch Maschinen B62M) | |
B62B 11/00 | Von Hand bewegte Fahrzeuge, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Antrieb von Fahrzeugen durch den Fahrer B62M 1/00, B62M 6/00) [1, 2006.01] |