B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||
![]() | B62 | Gleislose Landfahrzeuge | ||||||||||||||||
![]() ![]() | B62B | Von Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren oder Kinderwagen; Schlitten (von Zugtieren gezogen B62C; Antrieb von Schlitten durch den Fahrer oder durch Maschinen B62M) | ||||||||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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Fahrzeuge für Kinder; Kinderwagen | ||||||||||||||||||
![]() ![]() | B62B 9/00 | Zubehör oder Einzelheiten, besonders ausgebildet für Kinderfahrzeuge oder Kinderwagen (Anordnung zum Fahren auf Schnee B62B 19/00) [1, 2006.01] | ||||||||||||||||
![]() ![]() | B62B 9/20 |
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