B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |
B62B | Von Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren oder Kinderwagen; Schlitten (von Zugtieren gezogen B62C; Antrieb von Schlitten durch den Fahrer oder durch Maschinen B62M) | |
Handkarren | ||
B62B 5/00 | Zubehör oder Einzelheiten, besonders ausgebildet für Handkarren (B62B 9/00 hat Vorrang; Räder, Achsen oder Achslager für Fahrzeuge B60B; Rollen für Fahrzeuge, Rollen allgemein B60B 33/00) [1, 2006.01] |