B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |
B62B | Von Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren oder Kinderwagen; Schlitten (von Zugtieren gezogen B62C; Antrieb von Schlitten durch den Fahrer oder durch Maschinen B62M) | |
Handkarren | ||
B62B 1/00 | Handkarren mit nur einer Achse, die ein oder mehr Transporträder trägt; Ausrüstung dafür [1, 2006.01] |