| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B62 | Gleislose Landfahrzeuge |
| B62B | Von Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren oder Kinderwagen; Schlitten (von Zugtieren gezogen B62C; Antrieb von Schlitten durch den Fahrer oder durch Maschinen B62M) |
| B62C | Von Tieren gezogene Fahrzeuge |
| B62D | Motorfahrzeuge; Anhänger (Lenken oder Führen von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten auf einer gewünschten Spur A01B 69/00; Räder, Rollen, Achsen, Verstärken der Radhaftung B60B; Reifen, Aufpumpen oder Wechseln von Fahrzeugreifen B60C; Verbindungen zwischen Fahrzeugen eines Zuges oder dgl. B60D; Fahrzeuge sowohl für Schiene als auch für Straße, Amphibien- oder verwandelbare Fahrzeuge B60F; Radaufhängungen B60G; Heizung, Kühlung, Belüftung oder andere Luftbehandlungsvorrichtungen B60H; Fenster, Windschutzscheiben, verschiebbare Dächer, Türen oder ähnliche Vorrichtungen, Schutzabdeckungen für abgestellte Fahrzeuge B60J; Anordnungen von Antriebsanlagen, Hilfsantriebe, Kraftübertragungen, Überwachungseinrichtungen, Instrumentenausrüstung oder Armaturenbretter B60K; elektrische Ausrüstung oder Antrieb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen B60L; Stromzuführungsleitungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge B60M; Unterbringung von Reisenden, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60N; Anwendungen zum Lastentransport oder zum Befördern besonderer Lasten oder Gegenstände B60P; Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein B60Q; Fahrzeuge, Fahrzeugausrüstungen oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60R; Warten, Reinigen, Instandsetzen, Unterstützen, Anheben oder Bewegen, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60S; Bremsanordnungen, Bremsbetätigungssysteme oder Teile dafür B60T; Luftkissenfahrzeuge B60V; Motorräder, Zubehör dafür B62J , B62K; Prüfung von Fahrzeugen G01M) |
| B62H | Fahrradständer oder Motorradständer; Stützen oder Halter zum Abstellen oder Aufbewahren von Fahrrädern oder Motorrädern; Einrichtungen zum Verhüten oder Anzeigen des unerlaubten Gebrauchs oder Diebstahls von Fahrrädern oder Motorrädern; Schlösser als Bestandteil der Fahrräder oder Motorräder; Vorrichtungen zum Fahrenlernen |
| B62J | Fahrrad- oder Motorradsättel oder -sitze; Zusatzgeräte oder Zubehör besonders ausgebildet für Fahrräder oder Motorräder, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Gepäckträger oder Fahrrad- oder Motorrad- Schutzvorrichtungen |
| B62K | Fahrräder; Motorräder; Rahmen; Lenkvorrichtungen; vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen; Achsaufhängungen; Seitenwagen, Vorsatzwagen oder dgl., besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet |
| B62L | Bremsen, besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet |
| B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) |