| B60R 21/00 | Anordnungen oder Ausrüstungen bei Fahrzeugen zum Schutz vor oder zur Verhütung von Verletzungen bei Fahrzeuginsassen oder Fußgängern im Falle von Unfällen oder anderen Gefahren im Verkehr (Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in Fahrzeugen B60R 22/00; Sitze, ausgebildet zum Schutz der Insassen bei Einwirkung von abnormalen Beschleunigungskräften z.B. beim Aufprall, Sicherheitssitze, B60N 2/42; Energie-absorbierende Anordnungen für Lenkräder B62D 1/11; Energie-absorbierende Anordnungen für Lenksäulen B62D 1/19) [1, 4, 5, 2006.01] |