B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
Transportieren | ||||
B60 | Fahrzeuge allgemein | |||
B60N | Sitze besonders für Fahrzeuge ausgebildet; Unterbringung der Reisenden im Fahrzeug, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B60N 3/00 | Anordnung oder besondere Ausbildung von anderem Zubehör für die Reisenden, soweit nicht anderweitig vorgesehen (von Radio- oder Fernsehapparaten, Telefonen, Sicherheitsgurten oder dgl. B60R) [1, 2006.01] | |||
B60N 3/16 |
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