| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
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| B60B | Räder für Fahrzeuge (Herstellen von Rädern oder Radteilen durch Walzen B21H 1/00, durch Schmieden, Hämmern oder Pressen B21K 1/28); Rollen; Achsen für Räder oder Rollen; Verstärken der Radhaftung |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B60C | Fahrzeugreifen; Aufpumpen von Reifen; Wechseln von Reifen; Verbinden von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein oder Anbringen von Ventilen daran; Einrichtungen oder Anordnungen in Bezug auf Reifen [5] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Reifen" bedeutet ein eigenes, den Boden berührendes und in sich geschlossenes, die Radfelge außen umschließendes Bauteil und umfasst Reifendecke, -mantel oder -hülle sowie jede Einlage, z.B. den Schlauch. In der Gruppe B60C 29/00 umfasst der Ausdruck "Reifen" im Zusammenhang mit der Verbindung von Ventilen auch andere aufblasbare elastische Körper als Reifen oder Schläuche.
- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B60D | Fahrzeugverbindungen (Teile von Bremsanlagen B60T 17/04) |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| B60F | Fahrzeuge für den Verkehr sowohl auf Schienen als auch auf Straßen; Fahrzeuge, die in oder auf verschiedenen Medien fahren können, z.B. Amphibienfahrzeuge (Luftkissenfahrzeuge B60V) |
| B60G | Radaufhängungen und Federungen für Fahrzeuge (Luftkissenfahrzeuge B60V; Verbindungen zwischen Fahrzeugaufbau und Fahrzeugrahmen B62D 24/00) [5] |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseSTARRE AUFHÄNGUNG | B60G 1/00 | FEDERNDE AUFHÄNGUNG | | allgemeiner Aufbau | | für Einzelräder; einzelne Sätze von hintereinander angeordneten Rädern; Lenker und Zubehör | B60G 3/00;
B60G 5/00;
B60G 7/00 | für Starrachsen oder Achsgehäuse für zwei oder mehr Räder | B60G 9/00 | gekennzeichnet durch die Anordnung, Lage oder Bauart: der Federn; der Schwingungsdämpfer; einer Baueinheit von Federn und Schwingungsdämpfer | B60G 11/00;
B60G 13/00;
B60G 15/00 | gekennzeichnet durch ihre Regelung | B60G 17/00 | RADAUFHÄNGUNG MIT EINRICHTUNGEN ZUM ABTASTEN VON UNEBENHEITEN DES BODENS | B60G 23/00 | VERBINDUNGSSYSTEME FÜR FEDERNT AUFGEHÄNGTE RÄDER | B60G 21/00 | SONSTIGE RADAUFHÄNGUNGEN | B60G 99/00 |
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| B60H | Anordnungen von Heizung, Kühlung, Lüftung oder anderen Luftbehandlungsvorrichtungen, besonders ausgebildet für Fahrzeugräume für Passagiere oder Fracht |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| B60J | Fenster, Windschutzscheiben und bewegbare Dächer, Türen oder Ähnliches für Fahrzeuge; entfernbare externe Schutzabdeckungen besonders ausgebildet für Fahrzeuge (Befestigen, Aufhängen, Schließen oder Öffnen dieser Teile E05) |
| | Anmerkung:- Fenster, Windschutzscheiben, bewegbare Dächer, Türen oder ähnliche Vorrichtungen allgemeiner Verwendbarkeit, auch wenn sie nur für Fahrzeuge beschrieben oder beansprucht sind, werden auch in die Unterklasse E06B klassifiziert.
- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| B60K | Anordnung oder Einbau von Antriebseinheiten oder von Kraftübertragungen bzw. Drehmomentübertragungen in Fahrzeugen; Anordnung oder Einbau mehrerer unterschiedlicher Antriebsmaschinen in Fahrzeugen; Zusatzantriebe für Fahrzeuge; Instrumentenausrüstung oder Armaturenbretter für Fahrzeuge; Anordnungen in Verbindung mit Kühlung, Ansaugleitung, Auspuffleitung oder Brennstoffzufuhr für die Antriebseinheiten in Fahrzeugen [1, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Zusatzantriebe" bedeutet Antriebe von zusätzlichen oder äußeren Arbeitsmaschinen oder Vorrichtungen durch die Antriebseinheit, die Kraft- bzw. Drehmomentübertragung oder durch andere Teile des Fahrzeugs und schließt die Steuerung bzw. Regelung der Zusatzantriebe mit ein;
- "Kraft- bzw. Drehmomentübertragung" bedeutet alle Antriebsteile, die die Antriebsmaschine, z.B. Fahrzeugmotor, mit den ausgangsseitigen Endgliedern, z.B. den Rädern, verbinden;
- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseANORDNUNGEN DER ANTRIEBSEINHEITEN | | mit Elektrizität; Dampf oder Gas; innerer Verbrennung oder Strahlantrieb arbeitend; mehrere unterschiedliche Antriebsmaschinen | B60K 1/00;
B60K 3/00;
B60K 5/00;
B60K 6/00 | Anordnung oder Einbau der Antriebseinheit in dem oder angrenzend an das Antriebsrad | B60K 7/00 | Andere Arten | B60K 8/00 | Anordnungen der Steuer oder Regeleinrichtungen | B60K 26/00 | Sicherheitsvorrichtungen | B60K 28/00 | ANORDNUNGEN VON KRAFT- BZW. DREHMOMENTÜBERTRAGUNGEN ODER VON DEREN STEUER- BZW. REGELEINRICHTUNGEN | B60K 17/00,
B60K 23/00 | ANORDNUNGEN VON STEUER- ODER REGELEINRICHTUNGEN FÜR DAS WECHSELGETRIEBE | B60K 20/00 | ANORDNUNG IN VERBINDUNG MIT KÜHLUNG, ANSAUGLEITUNG, AUSPUFFLEITUNG ODER BRENNSTOFFZUFUHR FÜR DIE ANTRIEBSEINHEITEN | B60K 11/00,
B60K 13/00,
B60K 15/00 | ANORDNUNG IN VERBINDING MIT DEM EINSATZ VON NATURKRÄFTEN | B60K 16/00 | ZUSATZANTRIEB | B60K 25/00 | ARTEN DER STEUER- ODER REGELEINRICHTUNGEN | | Vorrichtungen für die selbsttätige Steuerung oder Regelung der Fahrzeuggeschwindigkeit | B60K 31/00 | INSTRUMENTENAUSRÜSTUNG, ARMATURENBRETT | B60K 35/00,
B60K 37/00 |
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| B60L | Antrieb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ( Anordnung oder Einbau elektrischer Antriebseinheiten oder mehrerer unterschiedlicher Antriebsmaschinen zum wechselweisen oder gleichzeitigen Antrieb in Fahrzeugen B60K 1/00, B60K 6/20; Anordnung oder Einbau des elektrischen Getriebes in Fahrzeugen B60K 17/12, B60K 17/14; Verhindern von Radschlupf durch Kraftverminderung bei Schienenfahrzeugen B61C 15/08; dynamoelektrische Maschinen H02K; Steuern oder Regeln von elektrischen Motoren H02P); Lieferung von elektrischem Strom zu Hilfsvorrichtungen von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen (elektrische Verbindungskupplungen, die mit der Anhänger- oder sonstigen mechanischen Kupplung von Fahrzeugen baulich vereinigt sind B60D 1/64; elektrische Heizung für Fahrzeuge B60H 1/00); elektrodynamische Fahrzeugbremssysteme allgemein (Steuern oder Regeln von elektrischen Motoren H02P); magnetisches Tragen oder Schweben bei Fahrzeugen ; Überwachung verschiedener Betriebszustände von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ; elektrische Sicherheitsvorrichtungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge [4] |
| | Sachverzeichnis der UnterklasseELEKTRISCHER ANTRIEB | | mit äußerer Energiezufuhr | B60L 8/00, B60L 9/00 | mit auf dem Fahrzeug bereitgestellter Energie | B60L 50/00 | Aufladung | B60L 53/00 | Anordnungen zur Einspeisung von Fahrzeugenergie in Stromnetze | B60L 55/00 | Überwachungen von Batterien oder Brennstoffzellen | B60L 58/00 | für Einschienenfahrzeuge, Hängefahrzeuge oder Zahnradbahnen; Magnetisches Tragen oder Schweben bei Fahrzeugen | B60L 13/00 | Steuerung oder Regelung | B60L 15/00 | STROMABNEHMER | B60L 5/00 | LIEFERUNG VON ELEKTRISCHEM STROM ZU DEN HILFSVORRICHTUNGEN VON FAHRZEUGEN | B60L 1/00 | SICHERHEITSEINRICHTUNGEN | B60L 3/00 | ELEKTRODYNAMISCHE BREMSSYSTEME | B60L 7/00 |
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| B60M | Speiseleitungen oder Vorrichtungen am Gleis für elektrisch angetriebene Fahrzeuge (Überwachung von Weichen oder Sicherheitsanordnungen bei Eisenbahnstrecken B61L; Bauart von Schienen oder Weichen allgemein E01B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Überkopf-, Über- oder Untergrundfahrleitungen; ihre Kreuzungen und Weichen; Aufbau und Überwachung;
- Vorrichtungen entlang bzw. an Schienen und Schienenverbindungen in Bezug auf elektrische Leitung und Isolation;
- Sicherheitsvorrichtungen an Strecken gegen Erdströme und gegenseitige Induktionsstörungen gegenüber Nachbarleitungen.
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| B60N | Sitze besonders für Fahrzeuge ausgebildet; Unterbringung der Reisenden im Fahrzeug, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| B60P | Fahrzeuge zum Transport von Lasten oder zum Befördern, Tragen oder Aufnehmen besonderer Lasten oder Gegenstände (Fahrzeuge mit besonderen Vorkehrungen zum Transport von Kranken oder Behinderten, oder ihrer persönlichen Beförderungsmittel A61G 3/00) |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| B60Q | Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch den Betrieb und die Steuerung von Beleuchtungsvorrichtungen, z.B.:
- die Anordnung oder Ausbildungen von Beleuchtungsschaltern oder Signalschaltmitteln für Fahrzeuge;
- die Steuerung von Beleuchtungsvorrichtungen in Bezug auf das Fahrzeug als Ganzes, z.B. zum Ausgleichen, Schwenken oder Ausrichten.
- Diese Unterklasse umfasst nicht die optische, mechanische, thermische oder elektrische Anordnung der Bestandteile von Beleuchtungsvorrichtungen, die von den Gruppen F21S 41/00-F21S 45/00 umfasst sind.
- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseFAHRZEUGE ODER FAHRZEUGTEILE ODER ZUBEHÖR, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN | B60R 16/00,
B60R 99/00 | ANORDNUNGEN | | von optischen Beboachtungsvorrichtungen | B60R 1/00 | von Tritten oder Leitern | B60R 3/00 | ANORDNUNGEN ODER AUSBILDUNGEN | | von anderweitig nicht vorgesehener elektrischer Ausrüstung; von sanitären Ausrüstungen | B60R 16/00;
B60R 15/00 | für Reklamezwecke | B60R 13/00 | von Schmiersystemen oder -vorrichtungen | B60R 17/00 | ANORDNUNGEN ODER BESCHLÄGE ZUM HALTEN ODER AUFNEHMEN VON GEPÄCK ODER ANDEREN GEGENSTÄNDEN | B60R 5/00-B60R 11/00 | SCHUTZ UND SICHERHEIT | | Einrichtungen, die das Fahrzeug oder die Fahrgäste betreffen; Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre; Diebstahlsicherungseinrichtungen | B60R 19/00,
B60R 21/00;
B60R 22/00;
B60R 25/00 | BAUTEILE ZUM VERKLEIDEN ODER VERZIEREN | B60R 13/00 | ANDERE FAHRZEUGBESCHLÄGE | B60R 99/00 |
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| B60S | Warten, Reinigen, Instandsetzen, Unterstützen, Anheben oder Rangieren von Fahrzeugen, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B60T | Bremsanlagen für Fahrzeuge oder Teile davon; Bremsbetätigungssysteme oder Teile davon allgemein (Kontrolle von elektrodynamischen Bremssystemen B60L 7/00; gemeinsame Steuerung oder Regelung von Brems- und Antriebsaggregaten von Fahrzeugen B60W); Anordnungen von Bremselementen in Fahrzeugen allgemein; Tragbare Vorrichtungen um ein unerwünschtes Bewegen von Fahrzeugen zu verhindern; Ausbildung am Fahrzeug zum Kühlen der Bremsen [1, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Bremsbetätigungssystem" schließt Bremsanlagen für Fahrzeuge oder für allgemeine Verwendung ein.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseFESTSTELLVORRICHTUNGEN | | tragbare Vorrichtungen | B60T 3/00 | BREMSEN | | Art der Bremselemente und der damit in Verbindung stehenden Teile | B60T 1/00 | Ausbildungen am Fahrzeug zum Kühlen der Bremsen | B60T 5/00 | Arten der Bremsbetätigung | | Einrichtungen zum Einleiten des Bremsvorgangs; Verändern der Bremskraft oder Anpassen der Bremskraft an Fahrbahn- oder Ladebedingungen | B60T 7/00;
B60T 8/00 | Dauerbremsanlagen | B60T 10/00 | Übertragung der Kräfte von den Einrichtungen zum Einleiten des Bremsvorgangs zu den eigentlichen Bremsorganen | B60T 11/00,
B60T 13/00 | Teile oder Zubehör für druckmittelbetätigte Bremssysteme | | Ventilbauart, -anordnung und -wirkungsweise | B60T 15/00 | andere Teile oder Zubehör | B60T 17/00 |
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| B60V | Luftkissenfahrzeuge |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Luftkissenfahrzeug" schließt in dieser Unterklasse alle Fahrzeuge, die ganz oder teilweise über Land oder Wasser von Luft- oder anderen Gaskissen getragen werden, ein.
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| B60W | Gemeinsame Steuerung oder Regelung von Fahrzeug-Unteraggregaten verschiedenen Typs oder verschiedener Funktion; Steuerungs- oder Regelungssysteme besonders ausgebildet für Hybrid-Fahrzeuge; Antriebs-Steuerungssysteme von Straßenfahrzeugen für Verwendungszwecke, die nicht die Steuerung oder Regelung eines bestimmten Unteraggregats betreffen [2006.01] |
| | Anmerkung:- Die Hauptgruppen B60W 10/00 und B60W 30/00-B60W 60/00 umfassen nicht die Steuerung oder Regelung eines einzelnen Unteraggregates; eine solche Steuerung oder Regelung wird in die relevante Stelle für das Unteraggregat klassifiziert, z.B. F02D, F16H. Wo ein einzelnes Unteraggregat mittels von anderen Unteraggregaten abgegebenen Signalen oder Befehlen gesteuert oder geregelt wird, ist die Steuerung oder Regelung dieses einzelnen Unteraggregates in die zutreffende Stelle für dieses Unteraggregat klassifiziert. Zum Beispiel ist die Steuerung oder Regelung von Getrieben mit veränderlichem Übersetzungsverhältnis mittels von dem Motor oder dem Fahrpedal abgegebenen Signalen in Unterklasse F16H klassifiziert.
- Eine gemeinsame Steuerung oder Regelung von Antriebsaggregaten, z.B. von Antriebseinheit(en) und von Getriebe(n), die nur vorübergehend während der Übersetzungsänderung stattfindet und die auch durch eine Steuerung und Regelung der Übersetzungsänderung charakterisiert ist, ist auch in Unterklasse für Getriebe F16H klassifiziert.
- Wenn in die Gruppe B60W 10/00 klassifiziert wird, muss auch in die Gruppen B60W 20/00-B60W 60/00 klassifiziert werden, um auch den Zweck und den Gebrauch der Steuerung zu kennzeichnen.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Gemeinsame Steuerung oder Regelung" heißt, dass ein programmierter oder zustandsabhängig arbeitender automatischer Regler in dem Fahrzeug, der eine Steuerungslogik für Fahrzeug-Unteraggregate verschiedenen Typs oder verschiedener Funktion enthält, Steuersignale zu Stellorganen von zwei oder mehr Fahrzeug-Unteraggregaten sendet, so dass die Unteraggregate zur Lösung einer bestimmten Aufgabe oder als Reaktion auf bestimmte Fahrbedingungen zusammenwirken;
- "Antriebs-Steuerungssystem" heißt ein elektronisches System in einem Straßenfahrzeug, das die Bewegung dieses Fahrzeuges automatisiert steuert um bestimmte Maßnahmen zu ergreifen;
- "Straßenfahrzeug" bezeichnet ein motorisiertes Fahrzeug für den Straßenverkehr, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen oder Bus;
- "autonomes Straßenfahrzeug" bezeichnet ein Straßenfahrzeug, das fähig ist, alle dynamischen Fahranforderungen während verschiedener Fahrsituationen ohne menschlichen Eingriff zu steuern oder zu regeln, indem durch bordeigene Rechnerhard- und software Entscheidungsprozesse in Echtzeit durchgeführt werden;
- "Unteraggregat" heißt eines der folgenden Fahrzeug-Systeme: Antriebssystem, Kupplungssystem, Wechselgetriebesystem, System zur Verteilung von Antriebsmoment zwischen Vorder- und Hinterachse, Achsdifferentialsystem, Bremssystem, Lenksystem, Radaufhängungs- und Federungssystem, Energiespeichermittel, Brennstoffzellen oder Hilfseinrichtungen.
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