| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B31 | Herstellen von Gegenständen aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird; Verarbeiten von Papier, Pappe oder Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird |
| B31B | Herstellen von Behältern aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird (Herstellen gewickelter Gegenstände, z.B. gewickelter Rohre, B31C; kombiniertes Herstellen und Füllen B65B) |
| B31C | Herstellen gewickelter Gegenstände, z.B. gewickelter Rohre, aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird |
| B31D | Herstellen von Gegenständen aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird, soweit nicht in den Unterklassen B31B oder B31C vorgesehen (Herstellen von Gegenständen in Trockenverfahren aus Spänen oder Fasern, die aus Holz oder anderen lignocellulosehaltigem oder ähnlichem organischen Material bestehen B27N; Herstellen von Schichtstoffen, die nicht vollständig aus Papier oder Pappe bestehen B32B; Herstellen von Gegenständen aus cellulosefaserhaltigen Suspensionen, z.B. Papiermasse D21J) |
| B31F | Mechanische Bearbeitung oder Verformung von Papier, Pappe oder Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird (Herstellen von Schichtstoffen, die nicht nur aus Papier oder Pappe bestehen, B32B) |