| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein |
| B27B | Sägen, besonders ausgebildet für Holz oder ähnliches Material; Bestandteile oder Zubehör dazu (Sägen speziell zum Lichten oder Ausästen A01G 3/08; Sägegeräte, besonders ausgebildet zum Fällen von Bäumen A01G 23/091; nicht auf eine bestimmte Art von Holzsägen eingeschränkte Merkmale B23D , z.B. Befestigen von Sägeblättern B23D 51/00; Gestelle, Betten, Ständer oder dgl. von Werkzeugmaschinen allgemein B23Q 1/01) [5] |
| | Sachverzeichnis der UnterklasseDURCH DIE ART DER SÄGEBLÄTTER GEKENNZEICHNETE SÄGEN | | Mit hin- und hergehenden Sägeblättern arbeitende Sägemaschinen | B27B 3/00,
B27B 11/00,
B27B 19/00 | mit Kreissägeblättern arbeitende Sägemaschinen | B27B 5/00,
B27B 7/00,
B27B 9/00 | mit Bandsägeblättern arbeitende Sägemaschinen | B27B 13/00,
B27B 15/00 | mit Kettensägen arbeitende Sägemaschinen | B27B 17/00 | andere Arten von Sägemaschinen | B27B 23/00 | TRANSPORTABLE ODER HANDGEFÜHRTE SÄGEN | B27B 9/00,
B27B 21/00 | SÄGEWERKZEUG | B27B 23/00,
B27B 33/00 | ZUSATZEINRICHTUNGEN | B27B 25/00-B27B 31/00 | SÄGEN VON BAUMSTÄMMEN, HIERFÜR BESONDERS HERGERICHTETE SÄGEMASCHINEN | B27B 1/00,
B27B 3/00,
B27B 7/00,
B27B 15/00 |
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| B27C | Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Fräsmaschinen, Drehmaschinen oder Universalmaschinen für Holz oder ähnliches Material (Werkzeugmaschinen allgemein B23; Bearbeiten von Holz unter Verwendung von Schleifvorrichtungen, z.B. mit Sandpapier, B24; Werkzeuge für diese Zwecke B27G) |
| B27D | Verarbeiten von Furnierholz oder Sperrholz (Aufbringen von Flüssigkeiten oder von anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein B05; Schleifen, Glätten mit Sandpapier oder Polieren von Holz B24; Auftragen von Klebstoffen oder Leim auf Holzflächen B27G 11/00; Herstellung von Furnieren B27L 5/00) |
| | Anmerkung:- In diese Unterklasse eingeordnete Schichtstoffe sind auch in B32B klassifiziert.
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| B27F | Gegenstände mit Schwalbenschwanzverbindung; Zapfen; Schlitzmaschinen für Holz oder ähnliches Material; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen (Handwerkzeuge zum Nageln oder Klammern B25C; Herstellung von Kisten, Koffern oder Behältern aus Holz B27M 3/34; Verbindungen für Baukonstruktionen allgemein, z.B. Dübel als Verbindungselemente von Bauwerksteinen, E04B 1/38; Verbindungselemente, z.B. Dübel, allgemein F16B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch die entsprechenden Werkstückverbindungsverfahren, z.B. unter Verwendung von Klebstoffen.
- Diese Unterklasse umfasst nicht das Auftragen von Klebstoffen oder Leim auf zu verbindenden Holzflächen, das von der Gruppe B27G 11/00 umfasst wird.
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| B27G | Zusatzmaschinen oder Zusatzgeräte zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen; Werkzeuge zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen (Werkzeuge zum Schleifen B24D; Sägewerkzeuge B27B 33/00; Werkzeuge für Schlitz- oder Stemm-Maschinen B27F 5/02; Werkzeuge zur Herstellung von Holzspänen, Holzschnitzeln, Holzmehl oder dgl. B27L 11/00); Schutzvorrichtungen für Holzbearbeitungsmaschinen
oder Holzbearbeitungswerkzeuge
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B27H | Biegen von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Böttcherei; Herstellen von Rädern aus Holz oder ähnlichem Werkstoff |
| B27J | Mechanische Bearbeitung von Rohr, Kork oder ähnlichen Werkstoffen |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Bearbeiten von Schilfrohr" schließt das in der gleichen Weise erfolgende Bearbeiten von anderen Werkstoffen, z.B. von Streifen aus Holz oder aus plastischen Massen ein.
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| B27K | Verfahren, Vorrichtungen oder Auswahl von Stoffen zum Imprägnieren, Beizen, Färben oder Bleichen von Holz oder für das Behandeln von Holz mit eindringfähigen Flüssigkeiten, soweit nicht anderweitig vorgesehen; chemische oder physikalische Behandlung von Kork, Rohr, Schilf, Stroh oder ähnlichem Material [2] |
| B27L | Entrinden oder Entfernen von Astresten (Forstwirtschaft A01G); Holzspalten; Herstellen von Furnieren, Holzstiften, Holzspänen, Holzfasern oder Holzmehl |
| B27M | Holzbearbeitung, soweit nicht in den Unterklassen B27B-B27L vorgesehen; Herstellung von besonderen Gegenständen aus Holz |
| B27N | Herstellung von Gegenständen im Trockenverfahren, mit oder ohne Zusatz von organischem Bindemittel, aus Spänen oder Fasern, die aus Holz oder anderem lignocellulosehaltigem oder ähnlichem organischen Material bestehen (mit zementartigem Material B28B; Formen von Stoffen in plastischem Zustand B29C; Faserplatten hergestellt aus Suspensionen von Cellulosefasern D21J; Trocknung F26B 17/00) [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht die Behandlung von Zusammensetzungen, die in plastischem Zustand sind oder die durch die gleiche Art von Verfahren oder Vorrichtungen wie plastische Stoffe verarbeitet werden, die von Unterklasse B29B oder B29C umfasst ist.
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