| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B25 | Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren |
| B25B | Werkzeuge oder Werkbankvorrichtungen zum Befestigen, Verbinden, Lösen oder Halten, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| B25C | Handwerkzeuge zum Nageln oder Heften; durch Muskelkraft betriebene tragbare Heftwerkzeuge (zur Herstellung von Schuhen A43D) |
| B25D | Schlagwerkzeuge [2] |
| B25F | Kombinierte oder Mehrzweckwerkzeuge, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Einzelheiten oder Bestandteile von tragbaren Werkzeugen mit Kraftantrieb, soweit diese nicht auf den durchgeführten Bearbeitungsvorgang bezogen und nicht anderweitig vorgesehen sind [4] |
| B25G | Griffe für Handgeräte (Befestigung der Klingen oder dgl. an Griffen von Handwerkzeugen zur Bodenbearbeitung A01B 1/22; Griffe von Handgeräten zum Ernten A01D 1/14; Griffe einstückig mit Bürstenwaren A46B) |
| B25H | Werkstatteinrichtungen, z.B. zum Anreißen von Werkstücken; Lagereinrichtungen für Werkstätten |
| B25J | Manipulatoren; mit Manipuliereinrichtungen ausgestattete Räume (Automatische Vorrichtungen zum Pflücken einzelner Früchte, Gemüse, Hopfen oder dgl. A01D 46/30; Nadel-Manipulatoren für die Chirurgie A61B 17/062; Manipulatoren im Zusammenhang mit Walzwerken B21B 39/20; Manipulatoren im Zusammenhang mit Schmiedemaschinen B21J 13/10; Mittel zum Halten von Rädern oder Teilen davon B60B 30/00; Krane B66C; Anordnungen zum Handhaben von Brennstoffen oder anderen innerhalb eines Kernreaktors verwendeten Materialien G21C 19/00; bauliche Verbindung von Manipulatoren mit gegen Strahlung abgeschirmten Zellen oder Räumen G21F 7/06) [5] |