BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige ausschalten: B23B23Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst:
    • Bearbeitung von metallischen Materialien;
    • Bearbeitung von nicht-metallischen Materialien, soweit die angewendeten Methoden denen der Metallbearbeitung ähnlich sind und nicht anderweitig vorgesehen;
    • typische Besonderheiten, die nicht auf eine bestimmte Werkzeugmaschinenart eingeschränkt sind, z.B. die Werkstückzuführung, die von der Unterklasse B23Q umfasst werden, wenngleich diese Besonderheiten je nach der Werkzeugmaschinenart verschieden sein können. Diese Unterklasse B23Q umfasst allgemein solche Besonderheiten, selbst wenn sie auf bestimmte Werkzeugmaschinenformen abgestellt oder nur dafür beansprucht sind; nur in Ausnahmefällen sind derartige Besonderheiten in die Unterklasse für die betreffende Werkzeugmaschine zu klassifizieren. Sind gewisse Merkmale allgemeiner Art in Unterklassen für bestimmte Metallbearbeitungsvorgänge, besonders in B23B, vorgesehen, so haben sie Vorrang.
  2. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Bearbeitungsarten" und ähnliche Ausdrücke beziehen sich auf solche Metallbearbeitungsvorgänge wie Ausbohren, Bohren, Fräsen und Schleifen;
    • "Maschinenart" bedeutet eine Maschine für eine bestimmte Art der Metallbearbeitung (z.B. eine Drehbank);
    • "Maschinenform" bedeutet eine Maschinenart für eine bestimmte Arbeitsweise oder für bestimmte Werkstücke, z.B. Plandrehbank, Reitstockdrehbank, Revolverdrehbank;
    • "verschiedene Maschinen" umfasst verschiedene Maschinenformen für die gleiche Bearbeitungsart (z.B. Vertikal- und Horizontalbohrwerke).
  3. Für Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör ohne Besonderheiten in Bezug auf Werkzeugmaschinen hat jeweils die allgemeine Klasse, z.B. F16, Vorrang.
Hierarchische Anzeige ausschalten: B23FB23FHerstellen von Zahnrädern oder Zahnstangen (durch Stanzen B21Ddurch Walzen B21Hdurch Schmieden oder Pressen B21Kdurch Gießen B22Anordnungen zum Kopieren oder Steuern B23QMaschinen oder Einrichtungen zum Schleifen oder Polieren allgemein B24B)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • Verfahren und Vorrichtungen zum genauen Herstellen der Zahnformen bei Zahntrieben, wie sie nach den Gesetzmäßigkeiten des Zahneingriffs zur Erreichung der gewünschten Bewegungsübertragung erforderlich sind;
    • gleichartige Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung sonstiger verzahnter oder ähnlich gestalteter Gegenstände, z.B. Klauenkupplungen, Vielkeilwellen, Fräswerkzeuge.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht die Herstellung solcher Gegenstände von gezahnter oder ähnlicher Form mittels anderer Verfahren oder Vorrichtungen als jenen, die unter (1) aufgeführt sind.
  3. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Verzahnung" umfasst die Zähne oder gleichartige Vorsprünge bei sonstigen, nach bestimmter Gesetzmäßigkeit ineinandergreifenden Konstruktionselementen, welche ähnliche Relativbewegungen wie bei Zahntrieben ausführen, z.B. kämmende Rotoren von Pumpen und Gebläsen;
    • "Profil" kann den Umriss beider Zahnflanken, nur einer Flanke oder der Gegenflanke der anliegenden Zähne bedeuten;
    • "gerade" bedeutet, dass ein Zahn als Ganzes (unter Außerachtlassen von Krümmungen der Zahnflanke in sich, z.B. der Balligkeit) in seiner Längsrichtung gerade ist, z.B. in Richtung des Radius eines Stirnrades gesehen. Er schließt dementsprechend die Zähne von Schraubenrädern und von Kegelrädern üblicher Bauart ein;
    • "Räumfräsen" bedeutet das Fräsen mit einem umlaufenden Fräser mit Zähnen von fortschreitend zunehmender Höhe und/oder Breite.
Sachverzeichnis der Unterklasse
HERSTELLEN DER VERZAHNUNG FÜR ZAHNRÄDER
Allgemeine VerfahrenB23F 1/00, B23F 3/00, B23F 17/00
Herstellen von Verzahnungen besonderer GestaltB23F 5/00, B23F 7/00, B23F 9/00, B23F 15/00, B23F 17/00
FertigbearbeitungB23F 19/00
Werkzeuge; HilfsmittelB23F 21/00; B23F 23/00
HERSTELLEN VON SCHNECKEN
VerfahrenB23F 13/00
SchneckenräderB23F 11/00
HilfsmittelB23F 23/00
HERSTELLEN ANDERER ZAHNRÄDER MIT BESONDERER AUSBILDUNGB23F 15/00