A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf | |||
A62 | Lebensrettung; Feuerbekämpfung | |||
A62C | Feuerbekämpfung (Feuerlöschmittel, Verwendung chemischer Substanzen beim Feuerlöschen A62D 1/00; Versprühen, Aufbringen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein B05; Feuerbekämpfung mittels Flugzeug B64D 1/16; Alarmanordnungen G08B , z.B. Feueralarme, ausgelöst durch Rauch oder Gase G08B 17/10) | |||
Handgeräte; tragbare Feuerlöscher; Handfeuerlöscher [5] | ||||
A62C 8/00 | Handgeräte oder Zubehör besonders ausgebildet für die Feuerbekämpfung, z.B. Werkzeugkästen [5, 2006.01] | |||
A62C 8/04 |
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