| A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf |
| A62 | Lebensrettung; Feuerbekämpfung |
| A62B | Vorrichtungen, Geräte oder Verfahren zur Lebensrettung (Ventile besonders für medizinischen Gebrauch ausgebildet A61M 39/00; Zusammensetzung chemischer Stoffe für den Gebrauch in Atemschutzgeräten, Gasmasken, Atmungsgeräten oder dgl. A62D; Rettung aus Bergen oder Bäumen A63B 27/00, A63B 29/00; besonders zur Verwendung im Wasser ausgebildet B63C 9/00; Taucherausrüstung B63C 11/00; besonders zur Verwendung im Flugwesen ausgebildet, z.B. Fallschirme, Schleudersitze, B64D; spezielle Rettungsgeräte für den Bergbau E21F 11/00) |
| A62C | Feuerbekämpfung (Feuerlöschmittel, Verwendung chemischer Substanzen beim Feuerlöschen A62D 1/00; Versprühen, Aufbringen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein B05; Feuerbekämpfung mittels Flugzeug B64D 1/16; Alarmanordnungen G08B , z.B. Feueralarme, ausgelöst durch Rauch oder Gase G08B 17/10) |
| A62D | Chemische Mittel zum Löschen von Bränden; Verfahren zum Unschädlichmachen chemischer Schadstoffe durch chemische Veränderung; stoffliche Zusammensetzung von Schutzabdeckungen oder Schutzkleidung gegen chemische Schadstoffe; stoffliche Zusammensetzung von durchsichtigen Teilen von Gasmasken, Atemschutzgeräten, Atemsäcken oder Schutzhelmen; Zusammensetzung chemischer Stoffe zum Gebrauch in Atemschutzgeräten |