F41B 11/89

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Vorrichtungen zum Abfeuern/Starten eines Projektils durch Luft- oder Gasdruck, typischerweise mit geringer Energie, mit dem Hauptzweck der Unterhaltung/Belustigung, geeignet für die Gebrauch durch Kinder ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen. Der Begriff „Spielzeugwaffe“ wird häufig irrtümlich verwendet, um die Druckluftwaffe von einer Schusswaffe zu unterscheiden; siehe auch spezielle Klassifizierungsregel unten.

Querverweise

Informative Querverweise

Spielluftfahrzeuge; anderes fliegendes Spielzeug
A63H 27/00
Start- oder Schleudervorrichtungen für Spielluftfahrzeuge; Anordnungen zum Starten oder Ausschleudern an Spielluftfahrzeugen
A63H 27/14
Wurf- oder Schleuderspielzeug
A63H 33/18

Spezielle Klassifizierungsregeln

Diese Gruppe ist eine rein anwendungsbezogene Gruppe, alle hier klassifizierten Schriften sind auch in eine der Gruppen zu klassifizieren, die die Druckgaswaffe nach ihrem Aufbau oder ihrer Funktion bestimmt.

Die bloße Verwendung des Begriffs „Spielzeugwaffe“ in einer Schrift impliziert keine Klassifizierung in diese Gruppe. Wenn es sich bei der Druckgaswaffe offensichtlich um eine Sportwaffe, eine Trainings- oder Simulationswaffe handelt, sollte diese nicht in diese Gruppe klassifiziert werden.