B60R 25/09

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Systeme, bei denen die Fahrzeugausstattung zum Schutz vor Diebstahl oder unbefugtem Gebrauch ihre Wirkung durch Einschränken der Raddrehung ausübt. Davon ausgenommen sind Systeme, bei denen eine Raddrehung durch die Bremsen verhindert wird.

Beispiele:

Mechanische Verriegelung mehrerer Räder

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Radnabenschloss

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