B60R 22/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Fahrzeuge dieser Unterklasse, die besonders ausgebildete biegsame gurtartige Teile oder deren Anordnungen aufweisen, die bestimmt sind, um:

Besonders ausgebildete Vorrichtungen oder Ausrüstungen, die mit den biegsamen, gurtartigen Teilen zusammenwirken.

Anmerkung

Viele der biegsamen gurtartigen Teile werden ausgelöst zum schützenden Anlegen an den Insassen bei extremen Veränderungen an der Fahrzeugbewegung oder unnormalen Fahrzeugbewegungen (z. B. starke Verzögerung, Zusammenstoß mit einem Gegenstand, Überschlagen des Fahrzeugs ) ausgelöst oder durch Mittel, die solche Arten der Veränderung oder der Bewegung erkennen (z. B. Radar, welches einen bevorstehenden Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug meldet, löst aus).

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Aufblasbare Teile bilden einen Sicherheitsgurt oder ein Sicherheitsgeschirr oder sind mit einer Gurt- oder Sicherheitsgeschirranordnung in dem Fahrzeug kombiniert
B60R 21/18

Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen

Anschnallgurte in Flugzeugen
B64D 25/00

Informative Querverweise

Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre allgemein
A62B 35/00