B60R 21/214

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Befestigen oder Unterbringen einer aufblasbaren Rückhalte- oder Beschränkungsanordnung in oder auf dem sich seitlich erstreckenden Verkleidungsbauteil des höchsten Teils des Fahrzeugs (z. B. Dachverkleidungen).