Reklame platziert auf/in oder kombiniert mit besonderen Gegenständen, z.B. Tafelgeschirr.
Reklame auf oder in Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen oder dgl. d.h. ortsveränderliche optische Reklame
| G09F 21/00 |
Behältnisse, Verpackungselemente oder Verpackungen mit Hilfsmitteln oder Vorkehrungen zum Anzeigen von Waren oder Stoffen
| B65D |