G09F 21/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Reklame in ortsveränderlicher sichtbarer Form, z.B.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Kombinierte optische und akustische Reklame
G09F 27/00

Informative Querverweise

Drachen
B64C 31/06
Flugzeuganpassungen zum Austeilen von Flugblättern oder ähnlicher Reklame von Flugzeugen
B64D 1/02
Flugzeuganpassungen für Himmelsschrift
B64D 1/20