G09F 21/00
Definition
Diese Klassifikationsstelle umfasst:
Reklame in ortsveränderlicher sichtbarer Form, z.B.
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durch Trägerpersonen, -tiere oder Landfahrzeuge
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durch Flugzeuge, Luftschiffe, Ballone oder Drachen, z. B. Himmelsschrift
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durch Schiffe oder andere schwimmende Körper
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Austeilvorrichtungen für Flugblätter oder ähnliche Reklame von Fahrzeugen
Querverweise
Einschränkende Querverweise
Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Kombinierte optische und akustische Reklame
| G09F 27/00 |
Informative Querverweise
Drachen
| B64C 31/06 |
Flugzeuganpassungen zum Austeilen von Flugblättern oder ähnlicher Reklame von Flugzeugen
| B64D 1/02 |
Flugzeuganpassungen für Himmelsschrift
| B64D 1/20 |