G09F 19/00
Definition
Diese Klassifikationsstelle umfasst:
Reklame- und Anzeigemittel, soweit nicht von den anderen Gruppen dieser Unterklasse umfasst, z.B.
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mit sich bewegenden Anzeigegliedern, z.B. Puppen, Gesichter oder andere Darstellungen von lebenden Formen mit sich bewegenden Teilen
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mit besonderen optischen Wirkungen
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Reklame- oder Anzeigemittel auf Straßen, Wänden oder ähnlichen Flächen, z.B. beleuchtet
Querverweise
Einschränkende Querverweise
Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:Informative Querverweise
Puppen oder dgl. in der Art von Spielzeugen
| A63H |
Spezialmuster oder bilder, gekennzeichnet durch außergewöhnliche Lichteffekte
| B44F 1/00 |
Projektionsapparate
| G03B 21/00 |
Sichtbare Signalisiersysteme oder vorrichtungen mittels Rauch, Feuer oder gefärbter Gase
| G08B 5/40 |