G09F 11/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Anzeigevorrichtungen für sich ändernde Informationen, bei denen die vollständige Information an einem beweglichen Träger fest angebracht ist, der sie in Anzeigeposition bringt, z.B. Anzeigen durch drehbare Trommeln, biegsame Blätter oder Endlosbänder.

Querverweise

Informative Querverweise

Anzeigeanordnungen für sich ändernde Information, wobei die Information durch Auswahl oder Kombination von einzelnen Elementen auf einem Träger dargestellt wird
G09F 9/00
Schaukästen oder –schränke mit Einrichtungen zum ununterbrochenen oder zeitweisen Bewegen der Ware
A47F 3/08