G09F 7/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Zeichen (siehe Glossar nach G09F).

Paneele oder Tafeln zur Anzeige konstanter Information oder Reklame.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Karton oder ähnliche Schautafeln aus faltbarem oder biegsamem Material
G09F 1/00
Anzeigeanordnungen für sich ändernde Information, wobei die Information durch Auswahl oder Kombination von einzelnen Elementen auf einem Träger dargestellt wird
G09F 9/00
Anzeigevorrichtungen für sich ändernde Informationen, bei denen die vollständige Information an einem beweglichen Träger fest angebracht ist, der sie in Anzeigeposition bringt
G09F 11/00
Leuchtschilder; -tafeln oder -paneele
G09F 13/00
Reklametafeln, -wände, -säulen oder ähnliche Aufbauten für Ankündigungen, Plakate, Anschläge oder dgl.
G09F 15/00

Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen

Nummernschilder für Fahrzeuge
B60R 13/10

Informative Querverweise

aufrecht stehende Körper, z.B. Markierungspfosten oder Leitpfosten; Träger für Verkehrszeichen
E01F 9/60
Verbindungen für Tafeln oder Platten miteinander oder mit zu ihnen parallelen Bändern oder Stäben
F16B 5/00