Etiketten, Anhängezettel oder ähnliche Erkennungs- oder Anzeigeträger.
Siegel.
Postgebühr- oder ähnliche Marken.
Objektmarkierungen mit einem aufzuspürenden Gegenstand verbunden oder diesem zugeordnet
| G01V 15/00 |
Etiketten besonders ausgebildet für die Anwendung oder Speicherung auf Aufzeichnungsträgern, soweit diese nicht zur sichtbaren Anzeige gleichzeitig mit dem Abspielen des Aufzeichnungsträgers bestimmt sind
| G11B 23/40 |
Identifizieren von Personen mit nicht invasiven Techniken
| A61B 5/117 |
Herstellen von Papieretiketten
| B31D 1/02 |
Schichtkörper
| B32B |
Ausweis-, Kredit-, Scheck- oder ähnliche Informationen tragende Karten in Drucksache-Format
| B42D 25/00 |
Lösbar bzw. vorübergehend zusammengehaltene Blätter
| B42F |
Versiegeln von Schriftstücken
| B43M 1/00 |
Geräte oder Verfahren zum Etikettieren oder zum Befestigen von Anhängern
| B65C |
Anwendung von Siegeln in Verpackungen
| B65D 55/06 |
Annähen von Etiketten auf Textilwaren
| D05B 3/20 |
Schlösser, die unbefugtes Aufschließen anzeigen mit zerstörbarem Plombenverschluss
| E05B 39/02 |
Aufzeichnungsträger für Maschinen, bei denen mindestens ein Teil zur Aufnahme von digitalen Markierungen bestimmt ist
| G06K 19/00 |