Karton oder ähnliche Schautafeln aus faltbarem oder biegsamem Material (siehe Definition der Gruppe
G09F 1/00).
Etiketten, Anhängezettel oder ähnliche Erkennungs- oder Anzeigeträger; Siegel; Postgebühr- oder ähnliche Marken (siehe Definition der Gruppe
G09F 3/00).
Hilfsmittel zum Zeigen von Mustern (siehe Definition der Gruppe
G09F 5/00).
Zeichen-,
Namen- oder Nummernschilder, Buchstaben, Zahlen oder Symbole; Paneele oder Tafeln (siehe Definition der Gruppe
G09F 7/00).
Anzeigeanordnungen für sich ändernde Information, wobei die Information durch Auswahl oder Kombination von einzelnen Elementen auf einem Träger dargestellt wird (siehe Definition der Gruppe
G09F 9/00).
Anzeigevorrichtungen für sich ändernde Informationen, bei denen die vollständige Information an einem beweglichen Träger fest angebracht ist, der sie in Anzeigeposition bringt (siehe Definition der Gruppe
G09F 11/00).
Leuchtschilder; Lichtreklame oder anzeige (siehe Definition der Gruppe
G09F 13/00).
Reklametafeln, -wände, -säulen oder ähnliche Aufbauten für Ankündigungen, Plakate, Anschläge oder dgl. (siehe Definition der Gruppe
G09F 15/00).
Flaggen; Banner; Halterungen dafür (siehe Definition der Gruppe
G09F 17/00).
Reklame- und Anzeigemittel, soweit nicht anderweitig vorgesehen (siehe Definition der Gruppe
G09F 19/00).
Ortsveränderliche Sichtreklame (siehe Definition der Gruppe
G09F 21/00).
Reklame an oder auf besonderen Gegenständen, z.B. Aschenbechern, Briefkästen (siehe Definition der Gruppe
G09F 23/00).
Akustische Reklame (siehe Definition der Gruppe
G09F 25/00).
Kombinierte optische und akustische Reklame oder Anzeige, z.B. für Lautsprecheranlagen (siehe Definition der Gruppe
G09F 27/00).
Anlagen zur Steuerung, Regelung oder Überwachung des Verkehrs
| G08G |