G08B 13/08

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Systeme, in denen das Öffnen eines Flügels (z. B. Tür, Fenster) oder von Verschlussmitteln (z. B.Verschlussklappe) eines Objektes einen Alarm auslöst. Das Anzeigen des unbefugten Öffnens einer Vorrichtung wird eher als "Signalisieren" und nicht als "Alarmauslösung" angesehen. In solchen Fällen sollten die Ausführungen im Abschnitt "Beziehung zu anderen Sachgebieten" der Unterklasse G08B berücksichtigt werden. Beispielsweise wird das Anzeigen des unerlaubten Öffnens eines Umschlages von B65D 27/30 umfasst.