G06F 8/30

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Der konzeptionelle Schritt der Umwandlung einer abstrakten Darstellung (Entwurf oder Spezifikation) eines Softwaresystems in eine konkretere Darstellung in Form von Programmcode.

Querverweise

Informative Querverweise

Methoden der Anforderungsspezifikation zur Generierung von Programmen
G06F 8/10
Kompilieren, d.h. der Prozess der Umwandlung von Quellcode in Binärcode während des Vorgangs der systematischen Softwareentwicklung
G06F 8/41
Reverse Engineering; Extrahieren der Entwurfsinformation aus dem Quellcode
G06F 8/74
Portierung des Quellcodes in eine andere Laufzeitumgebung
G06F 8/76
Generierung von Abfragen beim Wiederauffinden von Informationen
G06F 16/00