F41H 11/16

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Selbstangetriebene Fahrzeuge für das Räumen von Landminen und selbstangetriebene Fahrzeuge mit dauerhaften oder vorläufigen Aufbauten, welche neben ihren normalen Aufgaben auch für das Räumen von Landminen benutzt werden können.

Minenräumvorrichtungen oder –systeme, welche an nichtspezialisierten Fahrzeugen in einem vorgegebenen Bedarfsfall oder Einzelfall angeordnet werden können.

Ferngelenkte Opfer- oder Köderfahrzeuge, welche an sich keine Räumungssysteme für Landminen besitzen, aber für das Aktivieren oder Auslösen einer Detonation von einer Landmine oder einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung beabsichtig sind.

Vorrichtungen, die als Köder oder Opfer dienen und an selbstangetriebenen Fahrzeugen befestigt werden können.

Systeme oder Fahrzeuge, welche einen an einem Fahrzeug befestigten Disruptor (z.B. Wasserkanone) für das Neutralisieren von Landminen, nicht explodierter Munition/Blindgängern oder einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung mit einem Hochdruckwasserstrahl benutzen, z. B. eine Art „Schubkarren“-Robotersystem oder die Benutzung von an Fahrzeugen montierten Geräten für das kontaktlose Zerstören von Landminen, nicht explodierter Munition/Blindgänger oder einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung mittels Strahlung, Hitze, Schall, etc.

Querverweise

Informative Querverweise

Gepanzerte Fahrzeuge
F41H 7/02
Panzerschutz für Fahrzeuge gegen Minenangriffe
F41H 7/04

Synonyme und Stichwörter

Abkürzungen

EMP

Elektromagnetischer Impuls