Glühkörper für Beleuchtungszwecke, erhitzt durch Verbrennung einer Substanz, die aus einem anderen Material besteht als der Glühkörper selbst und nicht dazu bestimmt, durch die Verbrennung verbraucht zu werden, zum Beispiel Glühstrümpfe.
Aspekte der Lichterzeugung von Beleuchtungsmitteln, die solche Lichtkörper nutzen.
Herstellung oder Behandlung solcher Lichtkörper.
Diese Unterklasse umfasst Glühkörper als Lichtquellen. Die Verwendung oder der Einbau von Glühkörpern in Beleuchtungsmitteln oder systemen wird von der Unterklasse für Beleuchtungsmittel oder systeme umfasst.
Tragbare oder besonders für den Transport ausgebildete Leuchten oder Beleuchtungssysteme | F21L |
Ortsfeste Leuchten oder Beleuchtungssysteme | F21S |
Funktionsmerkmale oder Einzelheiten von Leuchten oder Beleuchtungssystemen; bauliche Kombinationen von Leuchten mit anderen Gegenständen, soweit nicht anderweitig vorgesehen | F21V |
Befestigen von Glühstrümpfen oder anderen Glühkörpern an Leuchtenteilen; Aufhängungen für Glühstrümpfe oder andere Glühkörper | F21V 19/06 |
Anordnungen von Glühstrümpfen oder anderen Glühkörpern an Brennern | F21V 36/00 |
Herstellung von poröser Keramikware, durch Herausbrennen zugesetzter Stoffe | C04B 38/06 |
Brenner | F23D |
Elektrische Glühlampen | H01K |