F21H

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Glühkörper für Beleuchtungszwecke, erhitzt durch Verbrennung einer Substanz, die aus einem anderen Material besteht als der Glühkörper selbst und nicht dazu bestimmt, durch die Verbrennung verbraucht zu werden, zum Beispiel Glühstrümpfe.

Aspekte der Lichterzeugung von Beleuchtungsmitteln, die solche Lichtkörper nutzen.

Herstellung oder Behandlung solcher Lichtkörper.

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Diese Unterklasse umfasst Glühkörper als Lichtquellen. Die Verwendung oder der Einbau von Glühkörpern in Beleuchtungsmitteln oder –systemen wird von der Unterklasse für Beleuchtungsmittel oder –systeme umfasst.

Querverweise

Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen

Tragbare oder besonders für den Transport ausgebildete Leuchten oder Beleuchtungssysteme
F21L
Ortsfeste Leuchten oder Beleuchtungssysteme
F21S
Funktionsmerkmale oder Einzelheiten von Leuchten oder Beleuchtungssystemen; bauliche Kombinationen von Leuchten mit anderen Gegenständen, soweit nicht anderweitig vorgesehen
F21V
Befestigen von Glühstrümpfen oder anderen Glühkörpern an Leuchtenteilen; Aufhängungen für Glühstrümpfe oder andere Glühkörper
F21V 19/06
Anordnungen von Glühstrümpfen oder anderen Glühkörpern an Brennern
F21V 36/00

Informative Querverweise

Herstellung von poröser Keramikware, durch Herausbrennen zugesetzter Stoffe
C04B 38/06
Brenner
F23D
Elektrische Glühlampen
H01K

Glossar

glühend

Sichtbares Licht durch Erhitzen abgebend.

Glühstrumpf

Ein Gebilde in Form einer netzartigen Haube oder Hülle, bestehend aus dünnem, porösem, feuerfestem Material, das glüht, wenn es in eine Flamme gehalten oder anderweitig durch Verbrennung eines bestimmten brennbaren Materials erhitzt wird.

Lichtquelle

Dasjenige Objekt (z.B. Glühstrumpf), welches Licht für eine Beleuchtungseinrichtung oder ein Beleuchtungsgerät erzeugt.