Schließanordnungen mit Mitteln zum Anzeigen einer befugten oder unbefugten Schlossbetätigung.
In der Abbildung wird der Griff (143) eines Hakenriegelverschlusses durch einen Draht (189) plombiert, der für eine unbefugte Betätigung des Griffes abgetrennt werden muss.
Schlösser, die unbefugtes Aufschließen anzeigen | E05B 39/00 |
Sicherheitssiegel | G09F 3/03 |