E05B 83/14

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Schließanordnungen mit Mitteln zum Anzeigen einer befugten oder unbefugten Schlossbetätigung.

In der Abbildung wird der Griff (143) eines Hakenriegelverschlusses durch einen Draht (189) plombiert, der für eine unbefugte Betätigung des Griffes abgetrennt werden muss.

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Querverweise

Informative Querverweise

Schlösser, die unbefugtes Aufschließen anzeigen
E05B 39/00
Sicherheitssiegel
G09F 3/03