E05B 77/28

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Schlösser mit Innengriff, der nicht betätigt werden kann, wenn die Tür von außen verriegelt ist. Daher ist ein Öffnen der Tür nach Einschlagen einer Scheibe um an den Innengriff zu gelangen nicht möglich.

Eine Doppelverriegelung kann entweder durch Entkoppeln oder durch Blockieren des innenliegenden Schließsystems und des Innengriffs erreicht werden.

In der Abbildung ist beispielhaft ein Blockiersystem dargestellt. Eine Anordnung zur Doppelverriegelung (9, 12) verhindert jede Betätigung der innenliegenden Stange eines Absperrknopfes (7).

Bildreferenz:E05B0077280000_0