E05B 77/26

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Schlösser, die jegliche Verwendung eines Innengriffs verhindern, wenn die Kindersicherung aktiviert ist. Dies bedeutet, dass der Innengriff nicht verwendet werden kann, ungeachtet ob die Tür von außen her entriegelt oder verriegelt ist.

Die Abbildung zeigt eine Kindersicherungsanordnung mit einem Betätigungsknopf (7) in Push-Push-Ausführung. Jedes Mal wenn der Knopf (7) betätigt wird, wechselt das System zwischen einem aktivierten und einem inaktiven Zustand.

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