E05B 77/24

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Im Wesentlichen die Bereiche "Kindersicherung" und "Superverriegelung/Doppelverriegelung". Obwohl der allgemeine Zweck, das Verhindern der Verwendung eines Innengriffs, in beiden Fällen identisch ist, besteht ein grundlegender Unterschied.

Eine Kindersicherung verhindert die Verwendung eines Innengriffs zu jeder Zeit, d.h. der Innengriff kann, unabhängig davon, ob die Tür von außen entriegelt oder verriegelt ist, niemals verwendet werden. Eine doppeltverriegelte/superverriegelte Tür hat einen Türgriff, der nicht verwendet werden kann, wenn die Tür von außen verriegelt ist.