E05B 77/20

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Vorrichtungen, bei denen eine automatische Entriegelung durch übergeordnete Mittel, welche eine zusätzliche Aktion durch den Nutzer erfordert, außer Kraft gesetzt werden kann, z.B. durch Betätigen des Türgriffs beim Schließen der Tür.

Der Nutzer kann somit entscheiden, dass die Tür nach dem Schließen verriegelt bleiben soll, allerdings erfordert diese Entscheidung, dass während des Schließens eine bestimmte Aktion auszuführen ist. Dies macht es weniger wahrscheinlich, dass die Tür versehentlich in verriegeltem Zustand geschlossen wird.

Der beispielhaften Abbildung zufolge wird ein Hebel (60) durch einen Griff betätigt und kann zum Entriegeln des Schlosses verwendet werden, wenn ein Auslösehebel (64) einen Stift (42) auf der Sperrklinke beaufschlagen kann.

Ein Verschlusshebel (66) kann, wie in der unteren Abbildung dargestellt, den Auslösehebel (64) in eine verriegelte Position bewegen, in der er den Stift (42) nicht erreichen kann. Ein Nockenelement (92a, 92b) rotiert zusammen mit dem jeweiligen Schließriegel.

Wird das Schloss in die verriegelte Position gebracht, wenn sich Türe und dadurch auch der Riegel in geöffneter Position befinden, dann wird das Schließen der Türe den Riegel in die verriegelte Position drehen. Die Nocke (92b) wirkt dazu auf ein Zwischenelement (94), welches den Verschlusshebel (66) zurück in die unverriegelte Position bringt.

Wird jedoch der Griffhebel (60) während des Schließens der Tür betätigt, ist die Nocke (92b) nicht in der Lage, das Zwischenelement (94) zu berühren, wie in der rechten Abbildung gezeigt ist. Das Schloss verbleibt daher in der verriegelten Position.

Bildreferenz:E05B0077200000_0