E05B 77/12

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Vorrichtungen, bei denen ein bestimmter Vorgang bei einem Unfall ausgelöst wird. Die Situation beschreibt mehr oder weniger das Gegenteil von E05B 77/04, in der eine bestimmte Aktion verhindert wird.

Ein typisches Beispiel ist das Auslösen eines Verriegelns oder Entriegelns bei einem Unfall. Die Wahl der Aktion beruht auf der jeweiligen Sicherheitsphilosophie. Manchmal wird eine unverschlossene Tür bevorzugt, um einen einfachen Ausstieg zu ermöglichen, ggf. wird auch einer verschlossenen Tür der Vorzug gegeben, da so ein (unerwünschtes) Öffnen der Tür verhindert wird.

Ein weiteres, häufiges Beispiel aus dieser Klassifikationsstelle sind Schlösser, die nach einem Unfall über einen bestimmten Zeitraum verschlossen bleiben und anschließend automatisch in einen unverschlossenen Zustand wechseln.

Das Beispiel in der Abbildung zeigt ein System, bei dem eine Erfassungseinrichtung (50) dazu ausgelegt ist, im Falle eines Unfalls zu verschwenken. Dadurch wird das Bolzenelement (26) freigegeben, welches durch eine Feder (52) in ein Anschlagelement (56) bewegt wird. Die Tür wird somit automatisch im Augenblick eines Unfalls verschlossen/verriegelt/gesperrt.

Bildreferenz:E05B0077120000_0