Einzelheiten von Schiffskörpern, Tragflügeln und
Kielen:
Andere Bauteile von Schiffen oder anderen Wasserfahrzeugen:
Anlege-, Vertäuausrüstung und Verankerungen:
Einrichtungen für das Navigieren, Positionskennzeichnung, Signalisieren und Beleuchten:
Einrichtungen zum Steuern und Anzeigen der Schiffslage:
Sicherheitsmerkmale an Bord:
Reinigung von Schiffen oder anderen Wasserfahrzeugen:
Vorrichtungen zum Steuern des Ballastes oder für das Beseitigen von unerwünschtem Wasser an Bord:
Beladungseinrichtungen oder Unterbringung für die Ladung oder Passagiere:
Andere:
B63B ist das allgemeine Gebiet für Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge und umfasst insbesondere ihre hydrostatischen, hydrodynamischen, strukturellen und baulichen Gesichtspunkte. Diese Unterklasse umfasst außerdem Ausrüstungen, besonders ausgebildet für Schiffe und deren Anordnungen an Bord. Zusätzlich handelt es sich bei dieser Unterklasse um die Restklasse für Ausrüstungen für die
Schifffahrt,
wobei in diesem Zusammenhang
Schifffahrt
im weitesten Sinne interpretiert wird.
Während Verfahren zum Entwurf, Bau, Unterhaltung, Umbau, oder Reparatur von Schiffen in B63B klassifiziert werden, umfasst die Unterklasse B63C das Trockenstellen und die Handhabung von Schiffen oder anderen Wasserfahrzeugen zu oder von einer nicht schwimmenden Position, z. B. Zuwasserlassen, Trockenstellen oder Docken, sowie Helling- und Dockausrüstungen. B63C umfasst auch das Bergen von beschädigten, gestrandeten oder gesunkenen Schiffen.
B63B umfasst Sicherheitseinrichtungen und die Handhabung von Rettungsbooten an Bord, jedoch Vorrichtungen für die Lebensrettung im Wasser werden in B63C klassifiziert.
Während Schiffe oder Schwimmkörper für Flugzeuge in B63B klassifiziert werden, werden Militärflugzeugträger und andere Schiffe mit Angriffs- oder Verteidigungsmöglichkeiten, z. B. Unterseeboote, in B63G klassifiziert.
B63B sieht hydrodynamische und hydrostatische Merkmale von Schiffen oder anderen Wasserfahrzeugen (z. B. Schiffskörper, Tragflügeln,
Kiele)
vor, während Einzelteile vom Schiffsantrieb oder zur Steuerung (z. B. Propeller oder Schaufelräder und ihre Anordnungen auf den Schiffen, Segel, Strahlantrieb, Riemen oder Ruder) in
B63H klassifiziert werden.
B63B 29/00 sieht die Unterbringung von der Mannschaft oder den Passagieren vor, jedoch werden alle anderen Hilfseinrichtungen um Schiffe bewohnbar oder funktionsfähig zu machen (z. B. Erzeugung von Frischwasser, Lüftungs-, Heizungs- und Kühlungsanlagen) in B63J klassifiziert.
Zuwasserlassen, Trockenstellen, Docken oder Bergen von Schiffen; Lebensrettung im Wasser; Einrichtungen zum Aufhalten oder Arbeiten unter Wasser; Einrichtungen zum Bergen oder Suchen von unter Wasser befindlichen Objekten | B63C |
Angriffs- oder Verteidigungsanordnungen auf Schiffen; Minenlegen; Minenräumen; Unterseeboote; Flugzeugträger | B63G |
Schiffsantrieb oder Steuerung der Schiffe | B63H |
Einrichtungen auf Schiffen zur Erzeugung von Frischwasser; Anlagen auf Schiffen zur Lüftung, Heizung, Kühlung oder Klimatisierung; Antrieb von Schiffshilfsanlagen; Anordnungen von Einrichtungen zur Behandlung von Schmutzwasser oder Abwasser auf Schiffen | B63J |
Boote für die Feuerbekämpfung | A62C 29/00 |
Verwandelbare Fahrzeuge, d. h. Fahrzeuge, die in oder auf verschiedenen Medien fahren können, z. B. Amphibienfahrzeuge | B60F |
Schwimmeinrichtungen für Luftfahrzeuge leichter als Luft | B64B 1/68 |
Start- bzw. Landegestelle mit Schwimmer für Luftfahrzeuge | B64C 25/54 |
Flugbootrümpfe | B64C 35/02 |
Notschwimmwerk für Luftfahrzeuge | B64D 25/18 |
Schwimmbrücken | E01D 15/14 |
Schwimmende Unterbauten als Träger von Bagger oder Maschinen für die Bodenbewegung | E02F 9/06 |
Fischfang | A01K 69/00-A01K 97/00 |
Luftkissenfahrzeuge | B60V |
Großbehälter zum Gebrauch im Wasser oder unter Wasser | B65D 88/78 |
Transport- oder Lagervorrichtungen, Förderer und Kabelkrananlagen an sich; landseitige Be- oder Entladeeinrichtungen für Schiffe | B65G |
Krane; Lastgreif- oder -trageinrichtungen für Krane, Haspeln,
Winden
oder Flaschenzüge
| B66C |
Haspeln;
Winden;
Flaschenzüge, z.B. Seil- und Rollenzüge; Hebezeuge | B66D |
Heben, Anheben und Schleppen allgemein | B66F |
Seile oder Kabel allgemein | D07B |
Ausrüstung für die
Schifffahrt
an Küsten, in Häfen oder an anderen festen Meeresbauten, z.B. für Landungszwecke
| E02B 3/20 |
Auf Pfahlwerken oder dgl. Trägern gegründete künstliche Inseln; Bauverfahren hierfür | E02B 17/00 |
Schiffshebevorrichtungen, z. B. Schleusen | E02C |
Seile, vorwiegend für Antriebszwecke; Ketten | F16G |
Rohre oder Schläuche; Verbindungen oder Beschläge hierfür; Unterstützung für Rohre, Kabel oder Schutzrohre; Wärmeisolierung allgemein | F16L |
Allgemeine Funktionsmerkmale oder Einzelheiten von Leuchten oder Beleuchtungssystemen | F21V |
Lage | Die Position eines Schiffes in Bezug auf die Horizontalebene. |
Bilge |
Ein Teil des Rumpfs als Sammelraum an tiefster Stelle des Schiffsbodens für Schwitz- und Leckwasser eines Schiffes, wo die Rumpfsseiten sich nach innen biegen um sich am
Kiel
zu treffen. |
Schlingerkiel | Ein in Längsrichtung des Schiffes außen am Schiffsrumpf befestigtes Profil zum Abfangen von Rollbewegungen. |
Schott | Eine aufrechte Wand im Rumpf eines Schiffes, welche die verschiedenen Rumpfteile voneinander trennt. |
Davit | Ein Kran an der Seite oder am Heck eines Schiffes zum Anheben oder Absenken von Lasten, welcher oft in Paaren zum Absenken von Rettungsbooten angeordnet ist. |
Fender | Ein Puffer, um den Schiffsrumpf gegen das Scheuern oder Kollidieren mit einem Kai oder anderen Schiffen zu schützen. |
Kiel | Der untere Längsträger des Rumpfes, um den der Rumpf aufgebaut ist, siehe auch
Schlingerkiel.
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Zurrung/Laschung | Das Befestigen eines beweglichen Körpers mit einer Leine oder dgl. |
Festmachen | Sicherung eines Bootes oder eines Schiffes an einer bestimmten Position, z. B. durch Festmachen oder Ankern. |
Pforte | Eine Tür, Tor oder verschließbare Öffnung. |
Schifffahrt | Schiffe insgesamt. Navigation. Das Bringen von Personen oder Dingen an Bord eines Schiffes oder das Transportieren dieser mit einem Schiff. |
Stabilität |
Das Vermögen eines schwimmenden Schiffes in aufrechter
Lage
zu bleiben oder wieder in eine aufrechte
Lage
zu kommen, wenn es aus dieser gebracht wird. |
Trimmen | Anpassung oder Aufteilung des Ballastes und/oder Ladung auf einem Schiff, um den Tiefgang oder die Trimmung des Schiffes zu verändern. Die Verteilung von Auftrieb und Ladung. |
Winde | Eine rotierende, angetriebene Trommel, um welches ein Seil läuft, zum Hochziehen oder Schleppen von Lasten. |
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anlegen, vertäuen | festmachen |
Steven | Bug / Heck |
Bewuchs | verursacht, dass z.B. ein Anker, ein Seil oder ein Propeller in der Funktion behindert wird |