Geräte für Gymnastik oder Körperübungen oder Turngeräte, zum Beispiel:
Kletter- oder Bergsteiggeräte, einschließlich Geräte zum Erklettern von Bäumen oder Masten.
Schwimmhilfen oder Schwimmausstattungen, z. B. Flossen oder Schwimmbrillen.
Bälle für Ballspiele umfassend:
Schläger, Schlaghölzer oder andere Schlag-Geräte für Ballspiele, z. B. Tennisschläger und Ähnliches, Golfschläger, Schlaghölzer für Baseball oder Kricket, Hockeyschläger.
Zubehör für Golf; Zubehör für andere Ballspiele.
Ziele oder Tore für Ballspiele; Tennisnetze oder ähnliche Netze und Zubehör dafür.
Wurfgeräte, z. B. Wurfpfeile, Wurfspieße, Speere, Wurfhämmer, Bumerange, Diskusscheiben, Wurfscheiben, Jonglierkeulen.
Verschiedene Sportspiele, z. B. Minigolf, Jonglieren, Eisstockschießen, Badminton, Federball oder ähnliche Spiele, Spiele, bei denen ein Eishockey-Puck verwendet wird; Wurfgeschosse für solche Spiele, die nicht den oben genannten Arten von Ballspielen zugeordnet werden können.
Trainingsgeräte für besondere Sportarten, z. B. zum Fechten, Reiten, Skilaufen, Rudern, Boxsäcke, Golf-Abschlag-Übungsgeräte, künstliche Berg-Abfahrten.
Anderes Zubehör für Sport oder Spiel, z. B. Anzeige- und Zählvorrichtungen, Körperschutzeinrichtungen.
Einige den Sport betreffende Sachverhalte sind in anderen Unterklassen der Klasse
A63
auffindbar. Schlittschuhe, Ski, Skibindungen, Rollschuhe, Rollbretter und die Gestaltung und Ausstattung von Spielplätzen, Sportbahnen, Rasenkegelanlagen, Wasserskianlagen oder ähnlichem werden in
A63C
klassifiziert. Kegelbahnen, Kegel- oder Bowlingspiele, Geräte für Kugeln (Bälle gehören in A63B)
und Billard oder Snooker werden in A63D klassifiziert. Karussells, Schaukeln, Schaukelpferde, Spielzeugtiere zum Reiten, Rutschbahnen, Achterbahnen, Wasserkarussells, Schleuderrutschbahnen oder ähnliches werden in
A63G
klassifiziert, Spielzeug in A63H.
Rennen, Reitsport einschließlich Ausstattung und Zubehör dafür einschließlich Rennbahnen und Rennstrecken gehören in A63K.
In Bezug auf Vorrichtungen oder Verfahren zur Herstellung von Bällen sollte beachtet werden, dass das Bearbeiten von Kunststoffen oder Stoffen in plastischem Zustand in B29
klassifiziert wird und chemische oder stoffliche Aspekte von Bällen in die Sektion C gehören, z. B. Stoffzusammensetzungen für die Herstellung von Golfbällen gehören im Allgemeinen in die Unterklasse C08L.
Schutzausrüstung in Form von Bekleidung oder Kleidungsstücken für Sportzwecke | A41D 13/00 |
| A42B 1/08 |
Helme | A42B 3/00 |
Einrichtungen für passive Gymnastik oder Massage | A61H |
Einräder | B62K 1/00 |
Schiffe oder Schwimmkörper für Vergnügungen oder für den Sport | B63B 32/00, B63B 34/00 |
Lebensrettung im Wasser | B63C 9/00 |
Atemhilfen zum Schwimmen, z. B. Schnorchel | B63C 11/12 |
Taucherschlitten oder ähnliche Fahrzeuge | B63C 11/46 |
Ausbildung von Fallschirmspringern | B64D 23/00 |
Fingerschutz für Bogenschützen | F41B 5/16 |
Wurfmaschinen für Tontauben | F41J 9/18 |
Vorrichtungen zum Üben oder Stärken von Fingern oder Armen beim Musikunterricht | G09B 15/06 |
Gleitschutzvorrichtungen oder beschläge für Schuhe, z. B. Steigeisen | A43C 15/00 |
Atemschutzmasken- oder Helme für große Höhen | A62B 18/00 |
Sicherheitsgurte für Kletterer | A62B 35/00 |
Pickhämmer | B25D 7/00 |
An festen Strukturen befestigte Leitern | E06C 9/04 |
Messen der Muskelkraft | A61B 5/22 |
Verbinden von Ventilen mit aufblasbaren elastischen Körpern | B60C 29/00 |
Wurf-Waffen | F41B |
| F41B 3/00 |
Stoppuhren | G04F |
Zeitmessungsvorrichtungen | G07C |