A63B

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Geräte für Gymnastik oder Körperübungen oder Turngeräte, zum Beispiel:

Kletter- oder Bergsteiggeräte, einschließlich Geräte zum Erklettern von Bäumen oder Masten.

Schwimmhilfen oder Schwimmausstattungen, z. B. Flossen oder Schwimmbrillen.

Bälle für Ballspiele umfassend:

Schläger, Schlaghölzer oder andere Schlag-Geräte für Ballspiele, z. B. Tennisschläger und Ähnliches, Golfschläger, Schlaghölzer für Baseball oder Kricket, Hockeyschläger.

Zubehör für Golf; Zubehör für andere Ballspiele.

Ziele oder Tore für Ballspiele; Tennisnetze oder ähnliche Netze und Zubehör dafür.

Wurfgeräte, z. B. Wurfpfeile, Wurfspieße, Speere, Wurfhämmer, Bumerange, Diskusscheiben, Wurfscheiben, Jonglierkeulen.

Verschiedene Sportspiele, z. B. Minigolf, Jonglieren, Eisstockschießen, Badminton, Federball oder ähnliche Spiele, Spiele, bei denen ein Eishockey-Puck verwendet wird; Wurfgeschosse für solche Spiele, die nicht den oben genannten Arten von Ballspielen zugeordnet werden können.

Trainingsgeräte für besondere Sportarten, z. B. zum Fechten, Reiten, Skilaufen, Rudern, Boxsäcke, Golf-Abschlag-Übungsgeräte, künstliche Berg-Abfahrten.

Anderes Zubehör für Sport oder Spiel, z. B. Anzeige- und Zählvorrichtungen, Körperschutzeinrichtungen.

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Einige den Sport betreffende Sachverhalte sind in anderen Unterklassen der Klasse A63 auffindbar. Schlittschuhe, Ski, Skibindungen, Rollschuhe, Rollbretter und die Gestaltung und Ausstattung von Spielplätzen, Sportbahnen, Rasenkegelanlagen, Wasserskianlagen oder ähnlichem werden in A63C klassifiziert. Kegelbahnen, Kegel- oder Bowlingspiele, Geräte für Kugeln (Bälle gehören in A63B) und Billard oder Snooker werden in A63D klassifiziert. Karussells, Schaukeln, Schaukelpferde, Spielzeugtiere zum Reiten, Rutschbahnen, Achterbahnen, Wasserkarussells, Schleuderrutschbahnen oder ähnliches werden in A63G klassifiziert, Spielzeug in A63H. Rennen, Reitsport einschließlich Ausstattung und Zubehör dafür einschließlich Rennbahnen und Rennstrecken gehören in A63K.

In Bezug auf Vorrichtungen oder Verfahren zur Herstellung von Bällen sollte beachtet werden, dass das Bearbeiten von Kunststoffen oder Stoffen in plastischem Zustand in B29 klassifiziert wird und chemische oder stoffliche Aspekte von Bällen in die Sektion C gehören, z. B. Stoffzusammensetzungen für die Herstellung von Golfbällen gehören im Allgemeinen in die Unterklasse C08L.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Schutzausrüstung in Form von Bekleidung oder Kleidungsstücken für Sportzwecke
A41D 13/00
  • in Form von Kappen oder Hüten
A42B 1/08
Helme
A42B 3/00
Einrichtungen für passive Gymnastik oder Massage
A61H
Einräder
B62K 1/00
Schiffe oder Schwimmkörper für Vergnügungen oder für den Sport
B63B 32/00, B63B 34/00
Lebensrettung im Wasser
B63C 9/00
Atemhilfen zum Schwimmen, z. B. Schnorchel
B63C 11/12
Taucherschlitten oder ähnliche Fahrzeuge
B63C 11/46
Ausbildung von Fallschirmspringern
B64D 23/00
Fingerschutz für Bogenschützen
F41B 5/16
Wurfmaschinen für Tontauben
F41J 9/18
Vorrichtungen zum Üben oder Stärken von Fingern oder Armen beim Musikunterricht
G09B 15/06
Im Hinblick auf Kletter- oder Bergsteigausrüstung:
Gleitschutzvorrichtungen oder –beschläge für Schuhe, z. B. Steigeisen
A43C 15/00
Atemschutzmasken- oder Helme für große Höhen
A62B 18/00
Sicherheitsgurte für Kletterer
A62B 35/00
Pickhämmer
B25D 7/00
An festen Strukturen befestigte Leitern
E06C 9/04

Informative Querverweise

Messen der Muskelkraft
A61B 5/22
Verbinden von Ventilen mit aufblasbaren elastischen Körpern
B60C 29/00
Wurf-Waffen
F41B
  • z. B. Schleuderwaffen
F41B 3/00
Stoppuhren
G04F
Zeitmessungsvorrichtungen
G07C